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Illegale Abfallentsorgung

Die illegale Abfallentsorgung führt zu enormen Abfallentsorgungskosten. Auch die Entsorgung von Bioabfällen (auch von Gartenabfällen) in der Landschaft kann zu erheblichen Problemen führen. Eine große Gefahr stellt die Verbrennung von Abfällen dar.

Es ist erstaunlich, wie leichtsinnig selbst äußerst schadstoffhaltige Abfälle zusammen mit Gartenabfällen verbrannt werden, ohne dass die Verursacher daran denken, dass sie Umweltbelastungen verursachen und außerdem eine strafbare Handlung begehen. Äußerst gefährliche Substanzen, z.B. Dioxine, können frei gesetzt werden, wenn Kunststoffe, imprägnierte oder lackierte Hölzer usw. verbrannt werden.

Die Kosten für die Entsorgung ordnungswidrig eingesammelten Abfalls werden in die Abfallentsorgungsgebühr eingerechnet. Illegale Abfallentsorgung ist daher nicht nur ordnungswidrig und umweltbelastend, sie ist auch besonders teuer, da derartige Abfälle arbeitsaufwendig aufgesammelt und sortiert werden müssen. Da das Fehlverhalten einiger Bürger für Zusatzbelastungen aller Gebührenzahler sorgt, sind die Hansestadt Attendorn bzw. die übrigen zuständigen Behörden wie die Polizei oder die Untere Abfallwirtschaftsbehörde in besonderem Maße auf die Aufmerksamkeit der Bürger angewiesen, die in jedem Fall illegale Abfallablagerungen und möglichst auch den Verursacher anzeigen sollten, damit dieser zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Unzulässige Abfallablagerungen und das Abstellen von Schrottfahrzeugen auf öffentlichen Flächen (Verkehrsflächen) oder auf frei zugänglichen Flächen in Wald und Flur können Sie dem Amt für öffentliche Ordnung mitteilen.

Soweit erforderlich, wird der Landrat des Kreises Olpe, -Untere Abfallwirtschaftsbehörde- ,Westfälische Straße 75, 57462 Olpe, Tel. 02761/81-0, zur Einleitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen eingeschaltet. Illegale Abfallablagerungen können im Einzelfall Bußgeld - und Strafverfahren nach sich ziehen.

Bei der Meldung sind anzugeben: Fundgegenstand, Fundort und Fundzeit, mögliche Anhaltspunkte auf den Verursacher, erkennbare offensichtliche Gefährdungen (z. B. auslaufendes Öl,...).