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Hundesteuer

Was wird besteuert?

Besteuert wird das Halten von Hunden.

Wer zahlt die Hundesteuer?

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

Wie hoch ist die jährliche Steuer?

Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer jährlich, wenn

  • ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 76,00 Euro je Hund, 
  • drei Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 Euro,
  • zwei o. mehr gefähliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund.

Wie melde ich meinen Hund an?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund evtl. auch ordnungsrechtlich anmelden müssen.

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) vom Halter beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Hundesteuer (Anzeige gem. § 11 LHundG NRW)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Hundegesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeshundegesetz- LHundG NRW) zum Halten von gefährlichen Hunden im Sinne von § 3 LHundG NRW bzw. § 23 Abs. 2 LHundG NRW

Zum Eintrag zur Anlein- / Maulkorbpflicht bei Hunden

Wie melde ich meinen Hund ab?

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist ggf. anzugeben.

Hundesteuermarken

Die Hundesteuermarken werden bei Anmeldung oder mit dem Steuerbescheid ausgegeben.

Ersatz-Hundemarken sind für 3,50 € beim Bürgerbüro erhältlich.

Rechtliche Grundlagen

Landeshundegesetz (LHundG NRW) und die Hundesteuersatzung der Hansestadt Attendorn.

Weiter Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Amtes für Finanzen und Steuern.

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist auch im Bürgerbüro möglich.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie HIER.