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Hundesteuer Anmeldung

Leistungsnummer: 99102013104000

Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

Kurztext

  • Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.
  • Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
  • Steuerbescheid wird Ihnen zugesendet.
  • Hundesteuermarke (pro Hund) wird Ihnen zugesendet.
  • Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich.
  • Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Volltext

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Rechtsgrundlage(n)

Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

§ 9 Kommunalabgabengesetz des Bundes (KAG) § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

Wie hoch ist die jährliche Steuer?

Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer jährlich, wenn

  • ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 76,00 Euro je Hund, 
  • drei Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 Euro,
  • zwei o. mehr gefähliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund.

Erforderliche Unterlagen

  • Kauf- oder Übernahmevertrag
  • Quittungen
  • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

Hinweise (Besonderheiten)

Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Wie melde ich meinen Hund an?

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck, online per Formular oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden.

Zum Onlineformular

Hundesteuer (Anmeldung)

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund evtl. auch ordnungsrechtlich anmelden müssen.

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) vom Halter beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

Hundesteuer (Anzeige gem. § 11 LHundG NRW)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 Hundegesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeshundegesetz- LHundG NRW) zum Halten von gefährlichen Hunden im Sinne von § 3 LHundG NRW bzw. § 23 Abs. 2 LHundG NRW

Zum Eintrag zur Anlein- / Maulkorbpflicht bei Hunden

Hundesteuermarken

Die Hundesteuermarken werden bei Anmeldung oder mit dem Steuerbescheid ausgegeben.

Ersatz-Hundemarken sind für 3,50 € beim Bürgerbüro erhältlich.

Weitere Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewährt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Amtes für Finanzen und Steuern.

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist auch im Bürgerbüro möglich.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Hundehaltung in Attendorn