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Hundehaltung Abmeldung

Leistungsnummer: 99110009070000

Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

Kurztext

Für die Haltung bestimmter Hunde ist eine Haltungserlaubnis der Behörde erforderlich:

  • Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
  • Hunde bestimmter Rassen

Werden diese Hunde zum Beispiel abgegeben oder sterben sie, so muss dieser Sachverhalt der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden (Abmeldung).

Volltext

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist
  • der Hund abgegeben worden ist
  • der Hund abhandengekommen ist
  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

 

 

Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhandene Erlaubnis

Voraussetzungen

Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Wie melde ich meinen Hund ab?

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck, online per Formular, oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Hansestadt Attendorn vorgenommen werden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist ggf. anzugeben.

Zum Onlineformular

Vordruck Hundesteuer (Abmeldung)

Frist

Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Kosten

Keine