Inhalt

Hilfe für hochgradig Sehschwache

Benötigte Unterlagen:

  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über Schwerbehinderung /Ausweis 
  • Nachweis über bereits gewährte Nachteilsausgleiche / Pflegegeld 
  • Augenfachärztliche Bescheinigung 
  • Bankverbindung 
  • Aufenthaltserlaubnis/-genehmigung o.ä. (bei Ausländern und Staatenlosen) 
  • Bestellungsurkunde (bei amtlicher Betreuung) 
  • Nachweis über Aufenthalt bei Heimunterbringung

Zuständige (entscheidende) Stelle:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Abteilung 60 -
48133 Münster