Hilfe für hochgradig Sehschwache
Benötigte Unterlagen:
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes über Schwerbehinderung /Ausweis
- Nachweis über bereits gewährte Nachteilsausgleiche / Pflegegeld
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- Bankverbindung
- Aufenthaltserlaubnis/-genehmigung o.ä. (bei Ausländern und Staatenlosen)
- Bestellungsurkunde (bei amtlicher Betreuung)
- Nachweis über Aufenthalt bei Heimunterbringung
Zuständige (entscheidende) Stelle:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Abteilung 60 -
48133 Münster