Haushaltsplan / Haushaltssatzung
Die Gemeinden haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzungen der Steuerhebesätze und des Haushaltsplanes hinsichtlich der anfallenden Erträge und Einzahlungen, der entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird während der Dauer des Beratungsverfahrens bis zur beschließenden Ratssitzung mindestens an 14 Tagen öffentlich ausgelegt und ist für diesen Zeitraum ebenfalls online unter Bekanntmachungen einsehbar. Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb dieser Frist Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Auf die Auslegung wird zusätzlich in der Tagespresse hingewiesen.
Weitere Informationen zum Thema "Finanzen" finden Sie HIER.