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Haus- /Grundstücksverkauf

Sobald ein Haus verkauft wird, treten folgende abgabenrechtliche Situationen ein:

Benutzungsgebühren

Sie bleiben bis zum Ende des Monats zahlungspflichtig, in den der Eigentumswechsel fällt. Bei Benutzungsgebühren (Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung) besteht die Gebührenpflicht für den Erwerber ab dem Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs gemäß Kaufvertrag.

Wichtig: Sie müssen den Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs der zuständigen Stelle mitteilen und einen Antrag auf Trennung der Benutzungsgebühren stellen!

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bei Eigentumswechsel bleiben Sie solange abgabepflichtig, bis das Finanzamt Olpe eine sog. Zurechnungsfortschreibung durchgeführt hat, die kraft Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres nach Veräußerung erfolgt.

Erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Olpe kann die Hansestadt Attendorn den Erwerber zur Grundsteuer veranlagen.

Wichtig: Sie haben die gesamte Grundsteuer des Jahres, in dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat, zu entrichten!

Strom- und Wasserversorgung

Um die Strom- bzw. Wasserversorgung abzumelden, müssen Sie sich mit Ihrem privaten Stromanbieter und Wasserversorger (Bigge Energie GmbH & Co. KG bzw. Wasserbeschaffungsverbände) in Verbindung setzen.