Gewerbe Ummeldung
Leistungsnummer: 99050012071000
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn:
- der Betrieb innerhalb der Hansestadt Attendorn verlegt wird
- der Gegenstand (die Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
- sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert
Der Zweck der Gewerbeummeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Onlinebeantragung
Eine Online-Anmeldung und -Abmeldung und -Ummeldung ist über das Wirtschaftsserviceportal NRW (WSP.NRW) möglich.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann ebenfalls online beantragt werden.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister handelsregisterlich eingetragener Firmen (GmbH, GmbH & Co. KG, KG) können nur vom Geschäftsführer bzw. persönlich haftenden Gesellschafter persönlich unter Vorlage des Handelregisterauszuges und des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden.
Vordrucke zur Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
- bei elektronischer Gewerbeummeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Beiblatt Vertretungsberechtigte