Inhalt

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung verwaltet folgende im Gebiet der Hansestadt Attendorn gelegene Friedhöfe:

  • Waldfriedhof Hahnbeul, gelegen an der „Friedensstraße“ in Attendorn, 
  • Friedhof Neu-Listernohl, gelegen an der „Alte Handelsstraße“ in Neu-Listernohl, 
  • Kath. Friedhof, gelegen an der „Windhauser Straße“ in Attendorn.

Bestattung

Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner der Hansestadt Attendorn waren oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.

Die Hansestadt Attendorn bietet folgende Grabstätten an

  • Reihengrabstätten
  • Wahlgrabstätten 
  • Kinderreihengrabstätten 
  • Grabkammer (nur auf dem Waldfriedhof Hahnbeul) 
  • Urnenreihengrabstätten 
  • 1-stellige Urnenwahlgrabstätten 
  • 2-stellige Urnenwahlgrabstätten 
  • Urnenwahlgrabstätten für bis zu 4 Urnen
  • Urnenrasengrabstätten 
  • anonym. Urnenreihengrabstätten 
  • anonyme Aschenbeisetzung ohne Urne

Verlängerung der Nutzungszeit

Die Nutzungszeit kann nur bei Wahlgrabstätten verlängert werden. Der Antrag für die Verlängerung der Nutzungszeit muss schriftlich, mit einer rechtskräftigen Unterschrift der Nutzungsberechtigten, bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden.

Einebnung

Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Grabstätten eingeebnet. Die Einebnung erfolgt einmal jährlich.

Umbettung

Eine Umbettung erfolgt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Über den jeweiligen Antrag, der vom Nutzungsberechtigten zu stellen ist, entscheidet die Friedhofsverwaltung. Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung vorgenommen.

Grabmalgenehmigung

Die Grabmalgenehmigung wird vom beauftragten Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.

Grabsteinkontrolle

Mit der Grabsteinkontrolle wird die Standsicherheit der Grabsteine kontrolliert, damit Haftungsschäden vermieden werden können. Die Grabsteinkontrolle wird ggf. auf Anregung/Beschwerde von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung durchgeführt.

Kontrolle der Grabpflege

Durch die Kontrolle der Grabpflege soll die Würde des Friedhofes gewahrt werden. Die Kontrolle erfolgt einmal jährlich, im Frühjahr, durch die Friedhofsverwaltung.

Friedhofspflege

Zuständige Stelle:
Bürgermeister
der Hansestadt Attendorn
Baubetriebshof
Daimlerstraße 1
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 / 64-160

Ansprechpartner:

Gärtnermeister/Friedhofsgärtner:
Kevin dos Santos Dias Spieß , Tel.: (0 27 22) 64-162
Walter Breuer, Tel.: (0 27 22) 25 86,
Andreas Wirth, Tel.: (0 27 22) 25 86

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