Flächennutzungsplan Auskunft
Leistungsnummer: 99012012023000
Kurztext
- Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Flächennutzungsplan erfolgen auf formlosen Antrag
- Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Volltext
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Flächennutzungsplan Beteiligungsverfahren).
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Verfahrensablauf
- Bürger stellt eine Frage
- Erhält Antwort der Kommune