Führungszeugnis
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Belegart "O": Adresse und Aktenzeichen bzw. Verwendungszweck der empfangenden Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle, dasss ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden soll
- Gebühr in Höhe von 13,00 Euro
Weitere Infos:
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift (behördlich oder privat) übersandt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern.
Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden.
Die Gebührenpflicht gilt nicht, wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer unentgeltlichen ehrenamtlichen Tätigkeit für eine gemeinnützige Einrichtung, eine Behörde oder im Rahmen der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d) EStG genannten Dienste benötigt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.
- PDF-Datei: 659 kB
Weiterführende Links: