Fäkalienbehandlungsgebühr
Für die Behandlung von Klärschlamm aus Grundstückskläranlagen sowie von Inhaltsstoffen abflussloser Gruben in einem zentralen Klärwerk wird eine Fäkalienbehandlungsgebühr erhoben.
Die Fäkalienbehandlungsgebühr wird nach der aus der öffentlichen und/oder aus einer privaten Wasserversorgungsanlage bezogenen Frischwassermenge berechnet.
Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) bezogenen Wassers.
Die Fäkalienbehandlungsgebühr beträgt je m³ Wasser im Jahr 2016: 1,94 EUR.