Bewohnerparkausweis Erteilung
Leistungsnummer: 99108001001000
Kurztext
- Bewohnerparkausweis Erteilung
- für eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug möglich
- gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen
- garantiert keinen Stellplatz
Volltext
Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.
Für die Gebiete "Innenstadt", "Am Hollenloch" und "Am Friedhof" können Anwohnerparkausweise ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Um einen Anwohnerparkausweis zu erhalten müssen Sie innerhalb eines der unten angegebenen Gebiete wohnen. Das Fahrzeug für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, muss auf Sie zugelassen sein (Fahrzeughalter). Pro Person wird höchstens ein Parkausweis ausgestellt. Bei dem Fahrzeug muss es sich um einen PKW handeln.
Sollten die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Parkausweises wegfallen (z. B. bei Umzug), ist der Parkausweis im Bürgerbüro abzugeben.
Ausstellung, Umschreibung und Verlängerung
Bei der ersten Ausstellung, bei Umschreibungen und zur Verlängerung des Parkausweises ist der Fahrzeugzeugschein des betreffenden Fahrzeuges vorzulegen. Ein bereits vorhandener Parkausweis ist bei einer Verlängerung oder Umschreibung abzugeben.
Die Gebühren für die Erstausstellung bzw. Verlängerung betragen 20,00 €. Eine Umschreibung kostet 10,00 €. Der Parkausweis ist im Regelfall ein Jahr lang gültig.
Parkausweise für Gewerbetreibende
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Gewerbetreibende, die mit ihrem Betrieb in dem jeweiligen Parkausweisgebiet ansässig sind, ein Parkausweis ausgestellt werden. Dieser kann unter Umständen auf eine(n) Mitarbeiter(in) übertragen werden. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro.
Sofern Wohnsitz und Betrieb innerhalb eines Parkausweisgebietes liegen, kann jedoch insgesamt nur ein Ausweis ausgestellt werden.
Der Parkausweis kann online beantragt werden: Handwerkerparkausweis beantragen
Parkausweis für die Innenstadt
Der Parkausweis für die Innenstadt berechtigt zum Parken innerhalb der Attendorner "Wälle", d. h. auf den gekennzeichneten Parkplätzen in den Straßen, die durch den Nord-, Ost-, Süd- und Westwall eingegrenzt werden. Er gilt nicht für Privatparkplätze, Parkplätze mit Parkscheinpflicht (z. B. Parkplatz am Feuerteich, an der Post und am Haupteingang der Sparkasse) und Parkplätze, die außerhalb der Wälle liegen (z. B. Hallenbadparkplatz). Der Parkausweis gilt jeweils für die Nutzung eines Stellplatzes.
Der Parkausweis "HL"
Dieser ist ausschließlich für die gekennzeichneten Parkflächen der Straße "Am Hollenloch" gültig.
Der Parkausweis "F"
Dieser ist ausschließlich für die gekennzeichneten Parkflächen der Straße "Am Friedhof" gültig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktuelle Meldebestätigung
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Hinweise (Besonderheiten)
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.