Beglaubigungen
Benötigte Unterlagen:
- Original und Fotokopie
- Bundespersonalausweis oder Reisepass bei Unterschriftsbeglaubigung
Beglaubigung von Dokumenten
Allgemein ist die Beglaubigung ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen.
Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden die von einer deutscher Behörde ausgestellt wurden oder von Urkunden, welche einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen.
Nicht beglaubtigt werden jedoch z.B. Fahrzeugscheine, Jagdscheine, Waffenscheine, Sprengerlaubnisse, Fahrerkarten und Bescheinigungen nach BTMG. Diese Dokumente sind von der jeweils ausstellenden Behörde zu bestätigen.
Urkunden oder sonstige Dokumente, welche nicht von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden und für private Zwecke benötigt werden, können von Notaren beglaubigt werden.
Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien können Sie mitbringen oder im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 0,60 Euro je Seite anfertigen lassen.
Bitte achten Sie bei den Kopien darauf, dass das Original vollständig kopiert wurde.
Bitte beachten Sie, dass amtliche Beglaubigungen im Bürgerbüro nicht möglich sind, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel:
- bei Personenstandsurkunden, z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden (zuständig ist das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat)
- bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundesamt für Justiz)
- bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
- bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt)
- bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) (zuständig sind hier Notare)
Auch ausländische Urkunden werden im Bürgerbüro grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates.
Eine Beglaubigung ist bei ausländischen Urkunden nur möglich, wenn eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer gleichzeitig vorgelegt wird.
Wichtig: Eine Beglaubigung bestätigt nicht die inhaltliche Richtigkeit des Dokumentes.
Gebühr pro Seite 3,75 Euro (zuzüglich 0,60 Euro für jede durch das Bürgerbüro kopierte Seite)
Beglaubigung von Unterschriften
Die Unterschrift muss in Gegenwart eines Bediensteten des Bürgerbüros geleistet werden.
Die Gebühr beträgt 2,00 Euro je Unterschrift.