Bebauungsplan Auskunft
Leistungsnummer: 99012011023000
Kurztext
- Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Bebauungsplan erfolgen auf formlosen Antrag
- Evtl. kostenpflichtig, die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Volltext
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune