Bauvorlagen/ Bauen
Benötigte Unterlagen:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Erklärung nach § 67 Abs. 2 Satz 1 Bauordnung NRW
Weitere Infos:
Das Freistellungsverfahren setzt die Existenz eines rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplanes voraus.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer oder geringer Höhe einschließlich ihrer Nebenanlagen und Nebengebäude keiner Baugenehmigung, wenn
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das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht
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die Erschließung gesichert ist
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die Stadt Attendorn nicht erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.