Baulärm
Grundsätzlich haben sich Bauherren und Bauunternehmen an die nach dem Landesimmisionsschutzgesetz auf die Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr festgesetzte Nachtruhe zu halten.
In Beschwerdefällen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Kreisverwaltung Olpe, damit ggf. auch Messungen durchgeführt werden können.