Bauaufsicht/Bauzustandsbesichtigung (Abnahmen)
Die Bauaufsichtsbehörde hat die ordnungsgemäße Ausführung baulicher Anlagen, soweit erforderlich, zu überwachen. Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde von der Bauherrin oder dem Bauherrn jeweils eine Woche vorher anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde (Kreis Olpe) eine Besichtigung des Bauzustandes (Abnahme) zu ermöglichen.