Inhalt

Ausbildungsförderung Beratung

Leistungsnummer: 99022001018000

Sie können sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zum Thema BAföG beraten lassen.

Kurztext

  • Ausbildungsförderung Beratung
  • Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen?
  • Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten

Amt für Ausbildungsförderung

Kreis Olpe, Fachdienst Finanzielle soziale Hilfen (FD 50)

(ehem. Amt für Ausbildungsförderung)

Buchstabe A-L
Herr Falke
Tel.: 02761/81-553

Buchstabe M-Z
Frau Dohle
Tel.: 02761/81-224

Zuständig für den Bereich Schulische Ausbildung (Schüler und Studenten), nicht jedoch für berufliche Ausbildung.

Weiterführende Links:

Kreisverwaltung Olpe

 

Rechtsgrundlage(n)

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

§ 41 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Kosten

keine