Ausbildungsförderung Beratung
Leistungsnummer: 99022001018000
Kurztext
- Ausbildungsförderung Beratung
- Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen?
- Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Volltext
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen? Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Zuständig ist immer das Amt der Universität, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten
Amt für Ausbildungsförderung
Kreis Olpe, Fachdienst Finanzielle soziale Hilfen (FD 50)
(ehem. Amt für Ausbildungsförderung)
Buchstabe A-L
Herr Falke
Tel.: 02761/81-553
Buchstabe M-Z
Frau Dohle
Tel.: 02761/81-224
Zuständig für den Bereich Schulische Ausbildung (Schüler und Studenten), nicht jedoch für berufliche Ausbildung.
Weiterführende Links:
Rechtsgrundlage(n)
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 41 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)