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Anlein- / Maulkorbpflicht bei Hunden

Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Hansestadt Attendorn (Straßenordnung) ist es grundsätzlich verboten, Hunde ohne Aufsicht umherlaufen zu lassen.

Auf Verkehrsflächen und auf Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Bissigen Hunden ist zusätzlich ein Maulkorb anzulegen.

Der Hundehalter und diejenigen Personen, die Hunde mit sich führen, sind dafür verantwortlich, daß die Hunde Verkehrsflächen und Anlagen nicht verunreinigen. Soweit es trotzdem zu Verunreinigungen gekommen ist, sind diese von den vorgenannten Personen unverzüglich zu beseitigen.

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld belegt.

Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) vom Halter beim Ordnungsamt anzuzeigen.

Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig.

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