Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsnummer: 99008001012004
Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Kurztext
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Ist die Person über 16 Jahre alt, muss vor Ablauf des Personalausweises ein neuer Ausweis beantragt werden. Dies gilt nicht für Personen unter 16 Jahren (keine Pflicht zum Besitz eines gültigen Personalausweises) oder für Personen, die ein gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass) besitzen.
- gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig, wenn Personalausweis abgelaufen und kein gültiger Reisepass vorhanden
- Kosten:
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
- Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach mindestens 2 Wochen möglich
- zuständig: Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch jedes andere Bürgeramt
Volltext
In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- Sofern es sich um die erstmalige Ausstellung eines Dokumentes handelt oder das bisherige Dokument verloren wurde, ist zwingend eine aktuelle Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. Heiratsurkunde zur Identifizierung mitzubringen
- Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern Sie nicht in Attendorn geboren wurden und Ihnen erstmalig von der Hansestadt Attendorn ein Personalausweis ausgestellt wird
- Ein aktuelles Lichtbild nach biometrischer Norm (nicht älter als ein halbes Jahr)
- Bei unter 16 Jährigen die Einverständniserklärung durch persönliche Vorsprache beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Weitere Infos:
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen (Bei unter 16 Jährigen zusätzlich mindestens ein Erziehungsberechtigter / Die Einverständniserklärung des evtl. 2. Erziehungsberechtigten kann separat von der Antragstellung bis zur Dokumentenabholung erfolgen).
- Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 - 6 Wochen
- Eine Verlängerung Ihres alten Personalausweises ist nicht möglich.
Es bedarf einer Neubeantragung
- Eine Änderung des Personalausweises ist nur beim Wechsel des Wohnortes möglich.
Neue Ausweismerkmale:
- eID-Funktion (elektronische Identität) zum Ausweisen in der Online-Welt. Ab 16 Jahren!
- Abgabe von Fingerabdrücken als erhöhter Schutz vor Missbrauch des Dokumentes
- QES.Funktion (Qualifizierte elektronische Signatur) Der Ausweis ist vorbereitet für die Unterschriftfunktion, die dazu dient, digital vorliegende Verträge rechtsverbindlich zu unterschreiben
- Scheckkartenformat
Gültigkeitsdauer
Bis zum 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise sind 6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise sind 10 Jahre gültig.
Gebühren
Bis zum 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise kosten 22,80 € Gebühren. Ab dem 24. Lebensjahr beantragte Personalausweise kosten 37,00 € Gebühren. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten!
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht. Der Besitz eines Personalausweises oder Passes ist somit grundsätzlich verpflichtend. Verstöße können unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Antragszeiten
Die Beantragung des neuen Personalausweises (nPA) erfordert einen erheblichen Zeitmehraufwand gegenüber der Antragstellung des alten Dokumentes. Die ungefähre Bearbeitungsdauer des nPA-Antrags bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann bis zu 20 Minuten betragen.
Online-Ausweis
Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Beides können Sie hier mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen: Online-Ausweis PIN-Aktivierungs-und Rücksetzdienst
Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause.
Links
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
Frist
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.