Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter wird grundsätzlich auf der Basis einer umfangreichen Ermittlung der aktuellen Lebensumstände des/der hilfebedürftigen Bürgers/Bürgerin gewährt, wenn die Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Hilfeleistung einsetzt. Dies ist dann der Fall, wenn ihm oder einer von ihm beauftragten Stelle (Hansestadt Attendorn) die Notlage bekannt wird.
Um die Leistungsvoraussetzungen prüfen zu können, ist es erforderlich, dass hilfebedürftige Personen ihre Notlage - unter Offenlegung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - glaubhaft machen.
Hierzu sind insbesondere Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über die notwendigen Ausgaben vorzulegen. Die erforderlichen Unterlagen sind im Einzelfall recht unterschiedlich, so dass an dieser Stelle keine abschließende Aufstellung erfolgen kann. Nähere Informationen erhalten sie jedoch bei den Sachbearbeitern des Amtes für Soziales, Jugend, Familien und Senioren.