Gewerbeangelegenheiten
Benötigte Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Erlaubnisse anderer Behörden
Je nach Art des Gewerbes können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Es empfiehlt sich daher eine vorherige Anfrage beim Amt für öffentliche Ordnung.
Für die Gewerbean- und -ummeldung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, deren Höhe abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform ist. Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos. Je nach Gewerbeart ist eine Erlaubnis erforderlich, deshalb empfiehlt sich immer eine vorherige Rücksprache mit dem o. g. Sachbearbeiter.
Eine Online-Anmeldung und -Abmeldung und -Ummeldung ist über das Wirtschaftsserviceportal NRW (WSP.NRW) möglich.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann ebenfalls online beantragt werden.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister handelsregisterlich eingetragener Firmen (GmbH, GmbH & Co. KG, KG) können nur vom Geschäftsführer bzw. persönlich haftenden Gesellschafter persönlich unter Vorlage des Handelregisterauszuges und des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden.
Vordrucke zur Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung
Weiterführende Informationen: