Blindengeld
Benötigte Unterlagen:
- Bescheid des Versorgungsamtes über Schwerbehinderung / Ausweis
- Bescheid über gewährte Pflegezulagen / Pflegegeld
- Augenfachärztliche Bescheinigung
- Bankverbindung
- Aufenthaltserlaubnis/-genehmigung o.ä. (bei Ausländern und Staatenlosen)
- Bestellungsurkunde (bei amtlicher Betreuung)
- Nachweis über Aufenthalt bei Heimunterbringung
Weitere Infos:
Offizielle Antragsbezeichnung:
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Zuständige (entscheidende) Stelle:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Abteilung 60 -
48133 Münster