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Allgemeine Bauartgenehmigung Erteilung

Leistungsnummer: 99012060001000

Kurztext

  • Bauartgenehmigungen regeln das bautechnische Zusammenfügen von Bauprodukten in Fällen, die nicht genormt sind
  • allgemeine Bauartgenehmigungen gelten deutschlandweit
  • Erteilung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Gültigkeit höchsten 5 Jahre, kann auf Antrag verlängert werden

Volltext

Bauartgenehmigungen werden erforderlich, wenn es für innovative Konzepte zum Zusammenfügen von Bauprodukten keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder wesentlich von Technischen Baubestimmungen abgewichen wird.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann beantragt werden, wenn die Bauart bei mehreren Bauvorhaben angewendet werden soll.

Ihr Vorteil: Die genehmigte Bauart kann bei vielen Bauvorhaben angewendet werden.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung regelt bautechnische Sachverhalte der Planung, Bemessung und der Bauausführung des Zusammenfügens von Bauprodukten bei baulichen Anlagen.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung kann nur beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin beantragt werden. Eine erteilte allgemeine Bauartgenehmigung gilt in allen Bundesländern.

Eine allgemeine Bauartgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann eine Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils weitere 5 Jahre beantragen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung

Angaben zum Antragstellenden

Beschreibung, Handelsname und technische Spezifikation der Bauart und des vorgesehenen Anwendungsbereichs

Zeichnungen zum Antragsgegenstand

Stoffdatenblätter

Prüfberichte

Gutachten

Voraussetzungen

Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Bauart umfasst die Planung, Bemessung und Bauausführung.

Sie benötigen eine Bauartgenehmigung, wenn

  • es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Bauart gibt

oder

  • die Bauart von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweicht.

Die wichtigsten Hilfsmittel um festzustellen, ob für eine Bauart eine Bauartgenehmigung beantragt werden muss, sind deshalb die DIN-Normen für das Bauwesen und die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW).

Der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen können Sie auch die Fallgestaltungen entnehmen, in denen anstelle einer Allgemeinen Bauartgenehmigung ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten beantragt und erteilt werden kann.

Formulare

Antragsformulare des Deutschen Instituts für Bautechnik

https://www.dibt.de/de/service/formulare

Weiterführende Informationen

Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik https://www.dibt.de/de/ FAQ-Liste des DIBt https://www.dibt.de/de/service/faqs

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Bauartgenehmigung wird für eine Bauart erteilt. Davon zu unterscheiden ist die Baugenehmigung, die für eine bauliche Anlage erteilt wird. Eine allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt keine erforderliche Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Verfahrensablauf

Antragstellung beim Deutschen Institut für Bautechnik

Abstimmung des erforderlichen Prüfprogramms

Durchführung der Prüfungen

Begutachtung der Ergebnisse durch Sachverständige

Beratung im Sachverständigenausschuss

Bescheiderstellung

Frist

Eine allgemeine Bauartgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Beim Deutschen Institut für Bautechnik kann eine Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils weitere 5 Jahre beantragt werden.

Kosten

Nach Aufwand gemäß Gebührenverzeichnis und Verzeichnis der Leistungsentgelte des Deutschen Instituts für Bautechnik Weitere Kosten für Prüfungen und Gutachter

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit vom Antragsgegenstand