Inhalt

Abmeldung eines Hundes

Angaben zum Halter

 

Angaben zur Änderung




Die oben angegebenen Felder sind Pflichtfelder. Bei nicht ordnungsgemäßen Angaben kann Ihre Abmeldung nicht bearbeitet werden.

Hinweise

  • Die Steuerpflicht endet mit Ende des Monats, in dem der
    1. Hund veräußert oder
    2. sonst abgeschafft (z.B. verschenkt) wird,
    3. abhanden kommt,
    4. eingeht oder
    5. der Hundehalter aus Attendorn verzieht.
  • Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen bei der Hansestadt Attendorn abzumelden. Gleichzeitig ist die Hundesteuermarke an die Hansestadt zurückzugeben.
  • Wurde der Hund abgegeben, sind Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben.

Zur Hundesteuersatzung

Richtigkeit der Angaben


Bitte beachten Sie, dass auf der nächsten Seite Ihre Angaben bestätigt werden müssen, um das Formular abzusenden.

 

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.