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Anmeldung eines Hundes

Angaben zum Halter

Angaben zum Hund

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Allgemeines





Hinweise

  1. einen Hund entgegen § 8 Absatz 1 HStS nicht oder nicht rechtzeitig oder unter fehlender oder falscher Angabe der Hunderasse anmeldet,
  2. einen Hund entgegen § 8 Absatz 2 HStS nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet,
  3. einen Hund entgegen § 8 Absatz 3 HStS außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen lässt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Hansestadt nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, anlegt,
  4. entgegen § 5 Absatz 2 HStS den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt.
  • Die Hundesteuer wird für jeden angefangenen Kalendermonat erhoben.
  • Wird der Hund abgegeben, sind Name und Anschrift des neuen Besitzers mitzuteilen.
  • Nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) ist die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (Großer Hund), der zuständigen Behörde, dem Amt für öffentliche Ordnung der Hansestadt Attendorn, anzuzeigen.
  • Ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit zur Haltung eines großen Hundes ist zu erbringen.

Richtigkeit der Angaben


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