Seit 2014 müssen "abundante" Kommunen den sogenannten "Kommunal-Soli" bezahlen. © Hansestadt Attendorn
Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Leider war die von der Hansestadt Attendorn gemeinsam mit den anderen von der Umlage betroffenen Kommunen gegen die Zwangsumlage beim Verfassungsgericht für das Land NRW in Münster erhobene Verfassungsbeschwerde nicht erfolgreich.
Daher soll jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen werden.
"Kommunal-Soli falscher Weg"
Kämmerer Klaus Hesener und der damalige Bürgermeister Wolfgang Hilleke hatten in der Ausgabe 04/2014 des Stadt- und Gemeinderates die Möglichkeit, einen Fachbeitrag zum Thema "Stärkungspakt" zu verfassen. In der Zeitschrift des Städte- und Gemeindebundes gingen sie dabei auf den "Kommunal-Soli" ein.
"Kommunal-Soli falscher Weg" - Fachbeitrag zum "Stärkungspakt" (PDF, 1,6 MB) »
2014: 1.769.680,94 Euro "Kommunal-Soli"
Im Jahr 2014 flatterte der erste Festsetzungsbescheid der Solidarumlage ins Rathaus. Attendorn musste alleine im Jahr 2014 insgesamt 1.769.680,94 Euro an finanzschwache Städte und Gemeinden, vornehmlich aus dem Ruhrgebiet, zahlen.
2015 & 2016: Umlage steigt und steigt
Die Umlage für Attendorn stieg im Jahr 2016 auf 1.778.395,57 € und im Jahr 2016 auf 2.260.250,97 €.
2017: Erneute Steigerung der Umlage
Für das Jahr 2017 wurde die Zwangsumlage auf 2.362.030,87 € festgesetzt.