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Datum: 19.06.2015

"Keine strafbaren Handlungen!"

Aufgrund der nicht sachgerechten bzw. in maßgeblichen Teilen falschen Berichterstattung in den Medien nimmt der Bürgermeister der Hansestadt Attendorn Christian Pospischil zu den aktuellen Vorgängen im Industriegebiet Fernholte Stellung.

Stellungnahme des Bürgermeisters Christian Pospischil zu den aktuellen Vorgängen im Industriegebiet Fernholte

Aufgrund der nicht sachgerechten bzw. in maßgeblichen Teilen falschen Berichterstattung in den Medien nimmt der Bürgermeister der Hansestadt Attendorn Christian Pospischil zu den aktuellen Vorgängen im Industriegebiet Fernholte wie folgt Stellung:

1. Derzeit ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Baumaßnahme im Industriegebiet weiter zu führen, um die dringend notwendige Ansiedlung von Industriebetrieben zu gewährleisten.

2. Es musste daher für den Übergangszeitraum, bis weitere Erschließungsmaßnahmen des Gebietes erfolgen können, eine zulässige Nutzung gefunden werden, um kein Brachland entstehen zu lassen. Die Wiederaufnahme der bisherigen landwirtschaftlichen Tätigkeit war eine logische und sinnvolle Übergangslösung. Eine rechtlich einwandfreie Bearbeitung der Flächen war selbstverständlich Gegenstand der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Attendorn und dem Pächter.

3. Bevor der Landwirt die landwirtschaftliche Tätigkeit aufnahm, hat dieser aufgrund der ihm erklärten möglichen Brisanz der Maßnahme mit einem Fachberater Kontakt aufgenommen, um die Maßnahmen, insbesondere die Aufbringung von Gülle, rechtlich einwandfrei durchzuführen.

4. Nach Aufbringung der Gülle hat am nächsten Tag die zuständige Fachbehörde die durchgeführten Arbeiten begutachtet und ein einwandfreies Aufbringen der Gülle bestätigt.

5. In aller Schärfe weise ich als Bürgermeister der Hansestadt Attendorn die latente Unterstellung zurück, die Hansestadt Attendorn hätte mit der Verpachtung der Flächen an einen Landwirt eine strafbare Handlung durch die Ausbringung von Gülle zur Zerstörung der Gewässer und ihrer Tierarten angeregt oder sogar beauftragt.

Sollte weiterhin der Eindruck erweckt werden, dass die Hansestadt Attendorn die Verpachtung der Flächen und durch die Vorgabe zur Nutzung der Flächen eine strafbare Handlung zum Zerstören der Gewässer und Tierarten angeregt oder sogar beauftragt hat, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen denjenigen vor, der derartige falsche Behauptungen äußert.

6. Zur Klarstellung möchte ich zudem auf folgende Falschaussagen hinweisen:

a) Seitens der Hansestadt Attendorn ist das in Rede stehende Gewässer umfang-reich begutachtet und beplant gewesen. Trotz mehrerer Behördentermine und Beteiligungsverfahren war die Eigenschaft als sog. 62er-Biotop bis Anfang des Jahres 2015 nicht aktenkundig. Bei drei früheren Kartierdurchgängen des zuständigen Landesamtes wurde dieser Quelle und dem angrenzenden Gewässer keine Biotopeigenschaft gem. § 62 Landschaftsgesetzes NRW zuerkannt.

b) Die „Dunkers Quellschnecke“ ist nicht extrem selten anzutreffen. Sie wird in der Roten Liste 2009 in Fortschreibung der Roten Liste 1999 als ungefährdet aufgeführt und in NRW als mäßig häufig auftretend beschrieben. Die Hansestadt Attendorn hat von Anfang an mehrere Maßnahmen geplant, um mit der „Dunkers Quellschnecke“ verantwortlich umzugehen.

7. Die Hansestadt Attendorn wird sich weiterhin zielstrebig für die Umsetzung des Industriegebietes Fernholte einsetzen und somit auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dabei wird sie wie bisher mit den Umweltbelangen sorgfältig, verantwortungsbewusst und entsprechend den rechtlichen Anforderungen umgehen.

8. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes findet sich in Kürze neben den Planungsgrundlagen zum Industriegebiet „Fernholte“ eine umfangreichere Stellungnahme, die den gegenwärtigen Diskussionsstand zum Thema aufnimmt, auf der Internetseite der Hansestadt Attendorn.