Inhalt
Datum: 04.10.2022

Grundsteuer-Reform

Die sieben Kommunen im Kreis Olpe rufen zur Abgabe auf.

Wichtigste Einnahmequelle

Die Hansestadt Attendorn appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die Finanzminister der Länder haben die Abgabe-Frist verlängert: Statt bis Ende Oktober ist nun Zeit bis Ende Januar 2023, die Grundsteuererklärung abzugeben.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort und finanzieren  unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer

Wichtige Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Geodatenportal zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über diese Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

Hotline

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamts Olpe ist unter der Rufnummer (02761) 963-1959 zu erreichen.

Informationen zur Feststellung des Grundsteuerwerts finden Sie hier.