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Datum: 10.07.2015

Bestmögliche Lösung zum Thema Windkraft finden

Windkraft ist in Attendorn zurzeit ein großes Thema. Eine Verhinderung von Windkraftanlagen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Daher hat sich die Hansestadt zum Ziel gesetzt, mit allen Beteiligten eine bestmögliche Lösung zur Umsetzung der Windenergie in Attendorn zu erarbeiten. Mit der Bürgerinitiative „Lebenswertes Repetal“ werden bereits Gespräche geführt.

"Verspargelung" der Landschaft soll verhindert werden

Laut Markus Hohmann vom Amt für Planung und Bauordnung wird in der öffentlichen Diskussion zum Thema Windkraftanlagen gerne außer Acht gelassen, dass diese Anlagen baurechtlich im Außenbereich privilegiert und somit grundsätzlich überall zulässig sind.

Der Gesetzgeber hat den Kommunen mit der Privilegierung von Windenergieanlagen aber ein Instrument zur räumlichen Steuerung dieser Anlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplans an die Hand gegeben. Konkret heißt das: Legt die Kommune so genannte Potentialflächen fest, erreicht sie eine Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet. Bürgermeister Christian Pospischil betont, dass die Hansestadt Attendorn dieses Instrument aktiv nutzen muss, um einer ungesteuerten und massenhaften Errichtung dieser Anlagen entgegenzuwirken. „Wir wollen keine „Verspargelung“, also keinen Wildwuchs von Windenergieanlagen in der Landschaft, sondern im Konsens mit allen Beteiligten geeignete und verträgliche Standorte finden“, so Pospischil. Rückenwind für diese Vorgehensweise hat er bereits Ende letzten Jahres von der Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn erhalten, die die Erarbeitung eines Teilflächennutzungsplanes für Windenergie einstimmig beschlossen hat.

Hansestadt Attendorn darf keine "Verhinderungsplanung" betreiben

Derzeit wird in Attendorn ein Gesamtkonzept erarbeitet, bei dem unter objektiven Kriterien im ganzen Stadtgebiet Flächen ermittelt werden, auf denen der konfliktarme Betrieb einer Windkraftanlage möglich ist. Es gilt Standorte auszuschließen, bei denen u. a. negative Auswirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten sind. Dabei muss allerdings zwingend die rechtliche Vorgabe beachtet werden, dass der Windenergie auf dem Stadtgebiet ausreichend Raum zu verschaffen ist. Stadtplaner Hohmann macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass die Hansestadt Attendorn daher keine „Verhinderungsplanung“ betreiben darf. In diesem Fall wäre eine gezielte Standortfestlegung ausgeschlossen. Dann wären Standorte im ganzen Außenbereich mit möglichen fatalen Auswirkungen auf das Landschaftsbild unserer Hansestadt zulässig. Daher muss die Stadt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vorausschauend agieren statt nur zu reagieren.

Auch die beschlossenen Änderungen des viel diskutierten Entwurfes des Landesentwicklungsplanes verändern die Situation nicht grundlegend. Hohmann: „Die Änderung des Landesentwicklungsplanes und die hiermit verbundene Rücknahme verbindlicher Flächenvorgaben ändert nicht die im Baugesetzbuch verankerte Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Sie gibt uns lediglich ein wenig mehr Flexibilität bei unseren weiteren Planungen.“

Aus Betroffenen Beteiligte machen

Daher will die Hansestadt Attendorn auf den Betrieb von Windenergieanlagen im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger positiv Einfluss nehmen und prüft auf Grundlage eines einstimmigen Ratsbeschlusses zurzeit die Gründung eines Bürgerwindparks. Dezernent Klaus Hesener: "Wir möchten die Bürger mitnehmen, aus Betroffenen Beteiligte machen. Ein Bürgerwindpark hat zahlreiche Vorteile. Wir sichern uns über das Planungsrecht hinausgehende Einflussmöglichkeiten, vor allem bleiben verantwortliche Ansprechpartner und die Wertschöpfung vor Ort. Die Attendorner Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich daran zu beteiligen und wirtschaftlich zu profitieren. Die Alternative wäre, Projektierern das Feld zu überlassen, die die Windkraftanlagen mit maximalen Gewinnen betreiben wollen und dabei die Belange der Stadt und ihrer Bürger oft nur unzureichend berücksichtigen. Dies wollen wir nicht.“ Der Rat der Hansestadt Attendorn hat deshalb einstimmig zugestimmt, vorbereitende Arbeiten für die Gründung eines Bürgerwindparks aufzunehmen.

Gemeinsam mit den in der Region stark verwurzelten Partnern Bigge Energie GmbH & Co. KG und der Volksbank Bigge-Lenne eG will die Hansestadt Attendorn kurzfristig eine Projektentwicklungsgesellschaft gründen, die zunächst die Realisierungsperspektiven von Bürgerwindparkanlagen untersuchen soll. Bei einer positiven Einschätzung folgt in einem weiteren Schritt die konkrete Bürgerbeteiligung, z.B. durch die Festlegung von möglichen Beteiligungsanteilen. Die „Bürgerwindgesellschaft“ soll sehr zeitnah potentielle Grundstückseigentümer gewinnen, die ihre Grundstücke für einen Bürgerwindpark zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass die Kontaktaufnahme mit bestimmten Eigentümern eine Maßnahme zur vorsorglichen Flächensicherung und keine Vorfestlegung auf Standorte darstellt.

Verwaltung und Politik ziehen an einem Strang

Bürgermeister Christian Pospischil stellt abschließend klar: „Man kann nicht das „Ob“ der Windenergie, wohl aber das „Wie“ aktiv beeinflussen. Hier ziehen Politik und Verwaltung an einem Strang, um die bestmögliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Die Gestaltung der Windenergie in Attendorn soll möglichst transparent und bürgernah erfolgen.“

Daher wird die Hansestadt Attendorn in den Sommerferien Informationsveranstaltungen in den Ortschaften durchführen, die von Windenergieanlagen betroffen sein könnten. Zunächst finden Termine in den folgenden Ortschaften statt:

  • Donnerstag, 16. Juli 2015, 18.00 Uhr in Niederhelden (Landhaus Repetal)
  • Dienstag, 21. Juli 2015, 18.00 Uhr, in Dünschede (Dorfgemeinschaftshaus Röllecken)
  • Donnerstag, 23. Juli 2015, 18.00 Uhr,  in Mecklinghausen (Haus Schnepper (Tenne))
  • Dienstag, 28. Juli, 18.00 Uhr, in Windhausen (Dorfschänke)
  • Donnerstag, 30. Juli 2015, 18.00 Uhr, in Helden (Schützenhalle)