Ausbau der Digitalisierung im Baubereich
Die Hansestadt Attendorn nimmt Bauanträge auf „Genehmigungsfreistellung“ ab sofort ausschließlich digital an.
Genehmigungsfreistellung: Anträge jetzt ausschließlich digital
Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen weiter voran und kann viel zur Vereinfachung und Beschleunigung beitragen. Gerade im Baubereich bringen kürzere Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeiten große Vorteile mit sich.
Für die Hansestadt Attendorn ist der Kreis Olpe die zuständige Genehmigungsbehörde. Das bedeutet, dass reguläre Baugenehmigungsverfahren beim Kreis Olpe bearbeitet werden.
Bestimmte Bauvorhaben benötigen jedoch kein – mitunter langwieriges – Baugenehmigungsverfahren. Stattdessen können beispielsweise Architekten oder Bauingenieure als „bauvorlageberechtigte Personen“ die Anträge im Rahmen einer „Genehmigungsfreistellung“ direkt bei der Hansestadt Attendorn stellen.
Dokumente als PDF-Dateien
Das Verfahren zur Genehmigungsfreistellung wird im Attendorner Rathaus ab sofort ausschließlich digital abgewickelt und somit zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anträge beitragen. Eine Antragstellung ist per E-Mail an planbau@attendorn.org oder direkt über das Serviceportal der Hansestadt Attendorn unter https://portal.attendorn.de in der Rubrik „Bauen, Wohnen, Verkehr“ möglich.
Die erforderlichen Unterlagen sind ausschließlich als PDF-Dateien einzureichen. Die anschließende Kommunikation erfolgt per E-Mail. Deshalb ist bei der Angabe der Kontaktdaten neben der Telefonnummer vor allem die Angabe einer E-Mail-Adresse des Bauherrn erforderlich. Sollte ein Bauherr allerdings nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, kann Iris Hofmann vom Amt für Planung und Bauordnung der Hansestadt Attendorn telefonisch unter Tel. 02722 64-323 direkt kontaktiert werden, um eine Lösung zu finden.
Rechtliche Grundlagen im Detail
Die rechtlichen Hintergründe zur Genehmigungsfreistellung kann man im Detail auch auf der Website des NRW-Innenministeriums unter SGV § 63 (Fn16) Genehmigungsfreistellung | RECHT.NRW.DE nachlesen.