Landtagswahl am 15. Mai 2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022, findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Hier gibt es einige Infos.
Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr möglich. Bis Freitag, 13.05.2022, 18 Uhr, können Sie die Briefwahl noch persönlich im Rathaus beantragen.
Wichtige Informationen
Wahlberechtigung
Zur Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 ist berechtigt, wer
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mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
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die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
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mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen wohnt sowie
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Was bedeutet eigentlich "allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl" ?
Allgemein heißt, dass alle deutschen Staatsbürger wählen dürfen, unabhängig etwa von Geschlecht, Religion oder Beruf.
Man wählt die Abgeordneten ohne zwischengeschaltete Wahlleute, also unmittelbar.
Frei bedeutet, dass sich alle ihre Meinung bilden und ohne äußeren Druck zu einer Entscheidung kommen.
Da jede abgegebene Stimme gleich viel zählt, ist die Wahl gleich.
Wähler kreuzen ihren Stimmzettel unbeobachtet an und geben sie in Umschlägen ab. So kann niemand nachvollziehen, wer für welche Partei abgestimmt hat. Die Wahl ist geheim.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten, der sich im Wahlkreis 128, zu welchem auch Attendorn gehört, direkt für ein Mandat im Landtag bewirbt.
Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die im Landtag für Sie die stärkste Kraft werden soll.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief zugestellt. Die Zustellung erfolgt bis spätestens 24. April 2022. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins.
Sie können Ihr Wahlrecht auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausüben.
Informationen zur Briefwahl
Mit einem Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins können Sie sich die Briefwahlunterlagen nach Hause schicken lassen. Grundsätzlich ist der Versand auch an eine andere Anschrift , z. B. eine Urlaubsanschrift, möglich. Der beantragte Wahlschein berechtigt alternativ auch zur Wahl am 15. Mai 2022 in einem anderen als dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal im Wahlkreis 128.
Die Briefwahl können Sie während der Öffnungszeiten des Wahlamtes direkt im Rathaus vornehmen.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss auf dem Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines dazu bevollmächtigt sein und darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis spätestens 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass ist bei Vorsprache im Briefwahlbüro sowie am Wahltag im Wahllokal bereitzuhalten.
Allgemeine Informationen
Die Landtagswahl 2022 bestimmt den 18. Landtag des Landes Nordrhein Westfalen. Der Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2022 finden Sie hier.
Öffnungszeiten des Wahlamtes
Montag | 07.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 bis 13.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 bis 13.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 12.00 Uhr |
zusätzlich am 7. Mai 2022 | 10.00 bis 12.00 Uhr |