Das ist zu jedem Jahreswechsel dasselbe: Zahlreiche Gesetze und Verordnungen werden geändert oder neu eingeführt. Von 2011 auf 2012 ist das nicht anders – diesmal mit einer kaum zu überblickenden Fülle. Und viele Neuregelungen bringen den Bürgern Verbesserungen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht
Offiziell bereits im Jahr 2011 Gesetz – doch wirkt sich die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro auf 1.000 Euro jährlich erst in 2012 Monat für Monat aus. 2011 wurde der gesamte Erhöhungsbetrag erst im Dezember vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Steuerersparnis bleibt überschaubar: Sie beträgt zwischen einem und drei Euro pro Monat. Und: Die Anhebung der steuerlich pauschal zu berücksichtigenden Werbungskosten nutzt nur denjenigen, die nicht ohnehin durch Belegnachweis entsprechend hohe Aufwendungen nachweisen können. (Zum Vergleich: Die Werbungskosten-Pauschale für Bundestagsabgeordnete macht unterm Strich rund 50.000 € im Jahr aus – ohne Belegnachweis.)
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Der Hartz IV-Regelsatz steigt von 364 Euro monatlich auf 374 Euro, für Ehepaare von je 331 Euro auf 337 Euro. Keinen Aufschlag gibt es für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, Kinder bis „6“ werden um 4 Euro (219 € statt 215 €) besser bedacht.
Ausbildungskosten stärker absetzen
Der Sonderausgabenabzug nachgewiesener Ausbildungskosten für Studenten und Auszubildende wird von jährlich maximal 4.000 Euro auf bis zu 6.000 Euro erhöht.
Betriebliche Altersvorsorge erhöht
Arbeitnehmer können durch Gehaltsumwandlung über ihren Arbeitgeber als ergänzende Altersvorsorge eine Betriebsrente aufbauen, etwa durch Einzahlungen in eine Direktversicherung. Im Jahr 2012 bleiben 2.688,00 (bisher: 2.640,00) Euro solcher Abzweigungen von Steuern und Sozialabgaben verschont
Entfernungspauschale vereinfacht
Nutzt ein Arbeitnehmer für die Wege zur Arbeitsstelle und zurück abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und (zum Beispiel) seinen Pkw, so hatte er dem Finanzamt eine tageweise Gegenüberstellung zu liefern, da die Fahrkarten für Bus oder Bahn steuerlich anders berücksichtigt wurden als der anderweit zurückgelegte Weg. Nunmehr muss sich der Arbeitnehmer für eine der beiden Beförderungsarten entscheiden – egal, welche er dann an den einzelnen Tagen nutzt. Eine fiktive Vergleichsrechnung kann herausfinden, welcher Weg steuerlich günstiger ist: Maximal 4.500 Euro Aufwand im Jahr für die öffentlichen Verkehrsmittel oder 30 Cent pro Entfernungskilometer für den Einsatz des Wagens.
Familienpflegezeitgesetz setzt neue Maßstäbe
Es wird leichter, einen nahen Angehörigen zu pflegen. Das Familienpflegezeitgesetz ist die Grundlage dafür. Arbeitnehmer können dafür ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren. Arbeitgeber stockt in dieser Zeit den Verdienst um 50 Prozent auf, so dass der Mitarbeiter 75 Prozent seines regelmäßigen Arbeitsverdienstes bekommt. Nach Ablauf der zwei Jahre (in der „Nachpflegezeit“) wird der Aufstockungsbetrag dadurch ausgeglichen, dass bei jeder Entgeltabrechnung ein Ausgleich für die vorherige „Überzahlung“ vorgenommen wird: 100 Prozent Arbeit für 75 Prozent Arbeitsverdienst.
„Freiwillige“ Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag für „freiwillig“ versicherte Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung („Antrags-Pflichtversicherung“), die zuvor als Arbeitnehmer arbeitslosenversichert waren, erhöht sich ab 2012 um 100 Prozent auf 76,66 (neue Bundesländer: 67,20) Euro monatlich. Neu-Selbstständige zahlen im ersten Jahr ihrer Tätigkeit die halben Beiträge.
Kfz-Haftpflichtversicherung „erhöht“
Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden, die Kfz-Haftpflicht¬ver¬sicherungen anbieten müssen, ist von 1 Mio. Euro auf 1,120 Mio. Euro angehoben worden. (Die Empfehlungen der Versicherungsexperten lauten aber nach wie vor auf wesentlich höhere Beträge, die für wenig mehr Beitrag abgeschlossen werden sollten: 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wozu die Versicherungen aber nicht verpflichtet sind.)
Kinderbetreuungskosten günstiger
Eltern können Kosten, die sie für die Betreuung ihrer Kinder bis „14“ aufgewendet haben, leichter als bisher geltend machen: Es ist nicht mehr erforderlich, dass wenigstens ein Elternteil erwerbstätig ist. Es bleibt bei den absetzbaren Beträgen in Höhe von maximal 4.000 Euro, die bei einem Gesamtjahresaufwand von 6.000 Euro erreicht werden.
Kindergeld ohne Einkommensanrechnung
Für ihre volljährigen Kinder, die sich noch in der ersten Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch keine 25 Jahre alt sind (von Ausnahmen abgesehen), erhielten Eltern das staatliche Kindergeld nur dann, wenn die „Einkünfte und Bezüge“ des Nachwuchses nicht höher waren als 8.004 Euro im Jahr (nach Abzug bestimmter Aufwendungen). Dieses Recht, das die Steuergerichtsbarkeit wegen der Kompliziertheit der Materie in unvorstellbarer Menge belastet hat, ist zum Jahresbeginn 2012 stark vereinfacht worden: durch Wegfall der Einkommensgrenze. (Bisher mussten Eltern, deren Filia oder Filius auch nur einen Cent mehr als den 8.004-Euro-Freibetrag einnahmen, das Kindergeld für das betreffende Jahr komplett zurückzahlen.)
Krankenkassen-Pleiten besser organisiert
Muss eine gesetzliche Krankenkasse schließen, so müssen deren Versicherte sich nach einem anderen Versicherungsträger umsehen. Die bisherige Kasse wird dazu verpflichtet, ihre Mitglieder schon bei einer drohenden Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung zu informieren. In dem Schreiben enthalten sein muss eine Liste aller Krankenkassen, unter denen die Mitglieder wählen können. Ein Kassenwechsel kann dann vollzogen werden, ohne dass dazu eine ihrer Geschäftsstellen aufgesucht werden muss.
Krankenversicherung für Gutverdiener teurer
Die Beitragsmessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 3.712,50 Euro monatlich auf 3.825 Euro angehoben, was für Arbeitnehmer mit entsprechenden Verdiensten um 17,44 Euro höhere Beiträge bedeutet, wovon der Arbeitgeber 8,21 Euro beisteuert, so dass für seine Mitarbeiter ein Anteil von 9,23 Euro verbleibt. – Die Versicherungspflichtgrenze ist von 4.125 Euro monatlich ebenfalls um 112,50 Euro auf 4.237,50 Euro angehoben worden. Wer im Jahr 2011 und voraussichtlich auch im Jahr 2012 ein regelmäßig höheres Einkommen durch seine Beschäftigung hat, kann in die private Krankenversicherung überwechseln.
Lebensversicherung später steuerbegünstigt
Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die nach 2011 abgeschlossen werden, werden nur zur hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die Versicherungsleistung frühestens mit dem 62. Geburtstag (und nach Ablauf von 12 Jahren Laufzeit seit Vertragsabschluss) ausgezahlt wird.
Lebensversicherung – geringerer Mindestzinssatz
Lebensversicherungen brauchen bei Verträgen, die nach 2011 abgeschlossen werden, nur noch einen Garantiezins von 1,75 (bisher: 2,25 %) vorzusehen. Die tatsächliche Verzinsung liegt regelmäßig höher.
Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2012
Das für 2012 vorgesehene neue „papierlose“ Lohnsteuerverfahren, das an sich schon 2011 in Kraft treten sollte, ist um ein weiteres Jahr auf 2013 geschoben worden, weil die technischen Voraussetzungen dafür (immer noch) nicht vorliegen. Die 2010er Lohnsteuerkarte gilt also für weitere zwölf Monate. Wer 2012 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, der erhält von seinem Finanzamt – auf Antrag – eine „Ersatzbescheinigung“.
Pensionen werden stärker besteuert
Pensionen, die im Jahr 2012 beginnen, werden stärker besteuert als bereits laufende Pensionen: Der für sie geltende „Versorgungsfreibetrag“ (also der steuerwirksame Abzug von der jährlichen Pension zur Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils) sinkt von 2.280 Euro (Pensionsbeginn in 2011) auf 2.160 Euro, der gesetzlich vorgesehene Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 684 Euro auf 648 Euro.
Pfändungsschutz nur noch auf „P-Konten“
Einen Schutz vor Pfändungen gibt es nur noch für Kontoguthaben auf einem „P-Konto“ bei der Bank oder Sparkasse. Die Übergangsregelung, nach der Schutz vor Gläubigern alternativ auch auf einem normalen Girokonto (in den ersten 7 Tagen nach der Überweisung einer Sozialleistung) in Anspruch genommen werden konnte, ist abgelaufen. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto beträgt 1.028,89 Euro pro Monat (Grundfreibetrag), wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Bei Unterhaltspflichten zum Beispiel für den Ehepartner und für Kinder gelten höhere „sichere“ Beträge.
Pflegeversicherung mit mehr Leistung
In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Pflegegeld erhöht worden:
* in Stufe I von 225 € auf 235 € monatlich
* in Stufe II von 430 € auf 440 € monatlich
* in Stufe III von 685 € auf 700 € monatlich.
Bei den Sachleistungen gab es folgende Erhöhungen:
* in Stufe I von 440 € auf 450 € monatlich
* in Stufe II von 1.040 € auf 1.100 € monatlich
* in Stufe III von 1.510 € auf 1.550 € monatlich.
Anhebungen hat es auch bei der vollstationären Unterbringung, bei der Tages- und Nachtpflege sowie bei der Kurzzeitpflege gegeben.
Rente steigt zum 1. Juli 2012
Die gesetzlichen Renten erhöhen sich zur Jahresmitte voraussichtlich um 3,2 Prozent im Osten und um 2,3 Prozent im Westen. (Endgültiges wird im Frühjahr 2012 festgelegt.)
Rente mit „67“ startet
Das Eintrittsalter für die gesetzliche Rente wird von „65“ schrittweise auf „67“ angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren Rentner werden. Der erste Schritt folgt zum Jahresbeginn 2012: Für 1947 geborene Frauen und Männer steht die Altersrente erst mit 65 Jahren und einem Monat zur Verfügung. Für 1948 Geborene wurde das Rentenalter auf 65 Jahre und zwei Monate heraufgesetzt. Vom Geburtsjahrgang 1958 an geht es in Zweijahres-Schritten weiter – bis zum Jahrgang 1964. – Für „langjährig“ Versicherte (mit wenigstens 35 Versicherungsjahren) beginnt die Rechnerei mit dem Geburtsjahrgang 1949, für schwer Behinderte mit dem Geburtsjahrgang 1951. – Wer vorzeitig, also eher als die neuen Altersgrenzen vorsehen, Altersrentner(in) werden will, der hat Abschläge in den bisher bekannten Grenzen hinzunehmen: 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.
Rentenbeiträge sinken
Erstmals seit Jahren wird die gesetzliche Rentenversicherung billiger: Der Beitragssatz wurde von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt. Das bedeutet eine Beitragsersparnis von 3 Euro pro 1.000 Euro Arbeitsverdienst – je 1,50 Euro für den Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber. In der Spitze (die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2012 immerhin 5.600 €) ist eine Ersparnis von 16,80 Euro (je Anteil 8,40 €) monatlich möglich.
Renten werden stärker besteuert
Gesetzliche Renten, die im Jahr 2012 beginnen, werden stärker besteuert als bereits laufende Renten: 64 Prozent der Neurenten sind steuerpflichtig (640 € je 1.000 € Rente), nur noch 36 Prozent (360 € je 1.000 €) steuerfrei. 2011 war das Verhältnis 62:38, 2005 (dem Jahr des Inkrafttretens des neuen Steuerrechts für Rentner) 50:50.
Riester-Rente beginnt später
Riester-Rentenverträge, die nach 2011 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungstermin frühestens das 62. (bisher: 60.) Lebensjahr vorsehen, wenn die volle staatliche Förderung erhalten bleiben soll.
Riester-Rente nicht mehr beitragsfrei
Riester-Rentensparer können nicht mehr ohne eigene Beitragszahlung die staatlichen Zulagen einheimsen. Das gilt zum Beispiel für die Hausfrauen (den Hausmänner), die über den rentenpflichtversicherten Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt waren und einen „beitragsfreien“ Vertrag schließen konnten, um die 154 Euro Jahreszulage des Staates beanspruchen zu können. Nunmehr müssen sie pro Jahr wenigstens 60 Euro auf ein solches Konto einzahlen.
Riester-Zulage durch Nachzahlung
Ehepartner, die in vorherigen Jahren keine oder versehentlich zu geringe Beiträge entrichtet haben und trotzdem – unberechtigt – die staatlichen Zulagen kassiert haben, können das Fehlende nachholen, um die Erstattung der Zulagen zu vermeiden. Zeit dafür haben sie bis zu zwei Jahre, nachdem der Anbieter die entsprechende Bescheinigung zugeschickt hat.
Rürup-Rente – mehr Beitrag möglich
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung
oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können per „Rürup-Rente“ („Basis-Rente“) relativ hohe Steuervorteile erzielen. Ab 2012 haben sie das Recht, 74 (statt bisher 72) Prozent ihrer Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 €) vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Das ergibt begünstigte Einzahlungen bis zu 14.800 (29.600) Euro. Zahlt ein verheirateter Unternehmer beispielsweise 15.000 Euro auf einen Rürup-Rentenver¬trag ein, so kann er 11.100 Euro absetzen, bei 30.000 Euro Einzahlung folglich 22.200 Euro.
Rürup-Rente beginnt später
Rürup-Rentenverträge, die nach 2011 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungstermin frühestens das 62. (bisher: 60.) Lebensjahr vorsehen, wenn die volle staatliche Förderung erhalten bleiben soll.
Sachbezugswerte leicht erhöht
Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge zur Verfügung gestellt bekommen, haben sich die Werte leicht erhöht. „Freie Kost“ wird jetzt mit 219 statt bisher 217 Euro monatlich angesetzt. „Freie Unterkunft“ (= einzelne Zimmer oder Wohnungen, die mit mehreren Mitarbeitern zur gemeinsamen Nutzug bereitgestellt werden) ist 212 Euro statt bisher 206 Euro wert. Die neuen Werte gelten auch für die Leistungsberechnung der Sozialversicherer.
Solarförderung sinkt
Die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen sinkt um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 Kw, die den erzeugten Storm ins Netz einspeisen, erhalten Investoren statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent.
TÜV-Untersuchung logischer
Wer bisher seinen Pkw oder sein motorisiertes Zweirad mit Verspätung beim TÜV vorgeführt hat, der war in der Zwischenzeit in Gefahr, ein „Knöllchen“ für seine Vergesslichkeit zu kassieren. Als zusätzliche „Strafe“ bekam er die neue Plakette nicht mehr für volle 24 Monate, sondern nur noch für die „Restlaufzeit“ – die je nach Verspätung ja 15, 8 oder gar nur 6 Monate betragen konnte. Das ändert sich zum 1. April 2012. Dann gibt es den Stempel wieder für komplette zwei Jahre. Dieses Risiko aber bleibt: Bei einem Unfall könnte es Stress mit der Versicherung geben...
Vermietung unter Preis neugeregelt
Wer Angehörigen seine Wohnung „unter Preis“ vermietet, der muss sich auf einen neuen Grenzwert einstellen, soll der mit dem Preisnachlass verbundene Steuervorteil nicht verloren gehen. Wer maximal 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete als Miete nimmt, ist auf der sicheren Seite und darf die auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten (Abschreibung, Darlehenszinsen, Erhaltungsaufwand) voll steuerwirksam gegen rechnen. Bei einer geringen Miete sinken dann auch die anrechnungsfähigen Werbungskosten entsprechend. – Mieter, die bisher 56 Prozent der ortsüblichen Miete berechnet hatten, sollten auf 66 Prozent erhöhen. Wer 75 Prozent verlangt hat (was ebenfalls möglich war), der könnte allerdings mit dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen, wenn er auf „66 Prozent“ herunter geht – weil das Procedere unter Fremden nicht gerade üblich wäre...
Verbindliche Auskünfte günstiger
Unternehmer, die vom Finanzamt eine „verbindliche Auskunft“ haben möchten, wie sie einen Steuersachverhalt zu beurteilen haben (um bei einer Prüfung nicht gegebenenfalls hohe Nachzahlungen leisten zu müssen, weil die eigene Beurteilung falsch war), mussten bisher dafür bezahlen. Und dies unabhängig davon, ob es um kleinere Investitionen geht oder um Millionenwerte, bei denen ein Unternehmer Planungssicherheit haben möchte. Die ab 2012 vorgesehene Neuregelung beschränkt die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte „auf wesentliche und aufwändige Fälle“. Dazu ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro eingeführt worden – gemessen an der Höhe des „Gegenstandswertes“.
Witwen-/Witwerrente setzen später ein
Für Ehepaare, die nach 2011 geheiratet haben oder bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 noch keine 40 Jahre alt waren gibt es nicht mehr 60 Prozent, sondern nur noch 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners als Hinterbliebenenrente. Die „kleine“ Witwen-/Witwerrente wird nur noch zwei Jahre lang gezahlt. Die „große“ Witwenrente lebenslang. Sie steht zu, wenn entweder das 45. (bei Versicherungsfällen ab 2012: 47.) Lebensjahr vollendet wurde oder ein waisenrentenberechtigtes Kind unter „18“ erzogen wird oder für ein behindertes Kind gesorgt wird oder die Witwe/der Witwe „vermindert erwerbsfähig“ sind. Die Anhebung der Altersgrenze auf 47 Jahre wird stufenweise bis zum Jahr 2029 vollzogen.
Zahnersatz wird teurer
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf höhere Kosten einstellen, wenn sie 2012 Zahnersatz benötigen und sich nicht auf die von ihrer Krankenkasse (bundeseinheitlich) vorgesehene „Regelversorgung“ beschränken wollen, die nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen („BEMA“) festgelegt wurden: Für Kronen, Brücken und Prothesen können die Zahnärzte höhere Beträge nach der Gebührenordnung für Zahnärzte („GOZ“) berechnen.
(von Wolfgang Büser, Kamen)
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