Mit den Neuregelungen zu den geringfügig Beschäftigten wurde im Niedriglohnbereich eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen. Unter die so genannten NiedriglohnJobs fallen alle Arbeitsverdienste zwischen 400,01 Euro und 800 Euro pro Monat.
Der Arbeitnehmer ist in diesem Bereich in jedem Fall kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Der Beitragsanteil ist aber abhängig von der Lohnhöhe und wächst schrittweise von rund 4 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf 20,85 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro (Gleitzone). Die Beitragsbemessungsgrundlage ist dabei nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer bestimmten Formel errechnet wird. Die Besteuerung erfolgt individuell.
Arbeitgeber zahlen bei den Niedriglohn-Jobs immer den Beitragsanteil von derzeit rd. 21 Prozent des tatsächlichen Entgelts.
Private Arbeitgeber können auch hier 10 % der Lohnsumme, maximal 510 Euro, mit der eigenen Steuerschuld verrechnen.
Ärztenotdienst für das Wochenende:
26./27. Mai. 2012
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