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Minijobs

Zur Abgrenzung von Minijobs und 1-Euro-Jobs

1-Euro-Jobs sind nicht melde- und beitragspflichtig

Um zukünftigen Beziehern von Arbeitslosengeld II neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten, sollen kommunale und freie Träger sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine der Bundesagentur für Arbeit entsprechende Angebote mitteilen. Bei diesen Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um sogenannte 1-Euro-Jobs, die kein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen.

Vielmehr wird der so erzielte Verdienst als angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen des Arbeitslosengeld II - Beziehers angesehen. Unabhängig von der Höhe des Einkommens handelt es sich somit auch nicht um einen Minijob, so dass hierfür weder Beiträge zu zahlen noch Meldungen an die Minijob-Zentrale zu erstatten sind.

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26./27. Mai. 2012

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