Seit dem 01. April 2003 gelten die Neuregelungen für die geringfügigen Beschäftigungen.
Ziel der so genannten Minijobs (früher 325 Euro-Jobs) ist es, die Attraktivität der geringfügigen Beschäftigungen zu steigern und sie gleichzeitig weniger bürokratisch zu machen.
Die Wirtschaftsförderung informiert an dieser Stelle über die gesetzlichen Änderungen.
Ärztenotdienst für das Wochenende:
26./27. Mai. 2012
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