Im Jahr 2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Attendorn, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Situation und die Anforderungen an die Flächen sowie die Bevölkerungsentwicklung haben sich seit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes vor 30 Jahren gewandelt und werden sich in den nächsten 15 Jahren noch einmal stark ändern und erfordern deshalb neue Leitgedanken. Der von der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2008 beschlossene Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung mit dem Planungsansatz bis zum Jahre 2020 für das gesamte Stadtgebiet dar.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2006 über die zum ersten Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange beraten und einen Abwägungsbeschluss gefasst. Zudem hat sie beschlossen, den Planentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erneut frühzeitig auszulegen, denn aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahre 2004 wurde es erforderlich, neben der allgemeinen Begründung zur Planung auch einen Umweltbericht zu erstellen, in dem die wesentlichen Umweltbelange dargestellt und bewertet werden. Der Planentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Attendorn hat einschließlich des Entwurfes des Umweltberichtes in der Zeit vom 03.09.2007 bis 05.10.2007 gemäß § 3 (1) BauGB erneut frühzeitig ausgelegen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Attendorn hat nach erfolgter Auslegung in ihrer Sitzung am 12.12.2007 über die während der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen und beschlossen, den Planentwurf und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planentwurf und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes mit den zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegenden umweltbezogenen Informationen haben gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 08.02.2008 bis einschließlich 10.03.2008 öffentlich ausgelegen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Attendorn hat in ihrer Sitzung am 09.04.2008 über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, einen entsprechenden Abwägungsbeschluss gefasst und gem. § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Gem. § 4a (3) Satz 2 und 3 BauGB ist zudem beschlossen worden, dass Stellungnahmen nur zu den im Flächennutzungsplan geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen begrenzt wird. Auch die Umweltbelange sind nur in Bezug auf die geänderten bzw. ergänzten Wohnbauflächen im Umweltbericht neu berücksichtigt und sind als Bestandteil der Begründung Gegenstand der erneuten Offenlage gewesen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB hat in der Zeit vom 09.05.2008 bis einschließlich 26.05.2008 stattgefunden.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2008 ist über die eingegangenen Stellungnahmen beraten worden und der Feststellungsbeschluss gefasst worden. Der Flächennutzungsplan ist durch die Obere Genehmigungsbehörde, die Bezirksregierung Arnsberg, am 01.09.2008 genehmigt worden und hat mit Bekanntmachung der Genehmigung am 09.09.2008 Rechtskraft erlangt. Der Flächennutzungsplan sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes können jederzeit
im Rathaus Sachgebiet Planung/Bauordnung Zimmer 224 Kölner Straße 12, 57439 Attendorn
während allgemeinen Öffnungszeiten und nach Vereinbarung zur allgemeinen Unterrichtung und Erörterung eingesehen werden.
Gerne geben Ihnen die Sachbearbeiter im Rathaus Auskunft über die Planinhalte.
Nachfolgend können Sie zudem die genehmigten Planunterlagen und dazugehörigen textlichen Erläuterungen einsehen.
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Nicolai-Apotheke, Ennester Str. 20, Attendorn, Tel. 02722 / 2031
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