
"Für die Sanierung des Attendorner Stadtkerns sind erhebliche Opfer erforderlich." Mit dieser Prognose machte Dr. Heller (CDU) vor der Stadtverordnetenversammlung Attendorn auf die vielseitigen Probleme aufmerksam, die der Sanierungsplan der Stadt mit sich bringen wird. Auch ein erheblicher Aufwand an Verwaltungskraft sei erforderlich, der bei der gegenwärtigen personellen Besetzung der Verwaltung nicht verkraftet werden könne. Bei drei Enthaltungen beschloss der Rat die Festlegung des Sanierungsgebietes "Westlicher Stadtkern" und gab damit den Startschuss für die innterstädtische Sanierung.
Zwei Vertreter der Landesentwicklungsgesellschaft NRW für Städtebau und Wohnungswesen hatten zuvor den Rat der Stadt über die vorbereitenden Untersuchungen für die Attendorner Stadtkernsanierung informiert. In ihrem Gutachten kommen die LEG-Vertreter zu dem Schluss, daß die untersuchten Flächen für ein Mittelzentrum von der Bedeutung Attendorns unzureichend genutzt und ausgestattet sind. Um das erforderliche Flächenangebot für die entwicklungsfördernden Maßnahmen zu schaffen, müssen bodenordnende Maßnahmen durchgeführt und eine Verdichtung vorgenommen werden. Nur dann sei eine intensivere Nutzung des Kerngebietes zu erreichen. Für das Mittelzentrum müsse zusätzliche Attraktivität geschaffen werden. Im alten gewachsenen Stadtkern, so die Forderung, müsse eine geschlossene Bauweise erreicht und die verhandene Geschosszahl erhöht werden.
Eine Weiterentwicklung der Stadt, von der letztlich jeder Bürger profitiert - das stellte auch Stadstdirektor Sperling heraus - ist nur über den Sanierungsplan möglich. Er gilt als "flexible Leitlinie für die weitere Arbeit". Rommel (SPD) empfahl, nicht bei der Vorplanung zu resignieren. Zwar werde ein Teil der Bürger vorübergehend mit Nachteilen rechnen müssen, doch der große Teil der Bürger profitiere.
1,4 Mio. DM, so Stadtdirektor Sperling, seien im Zuge der Sanierung für das Gelände der Firma Kutsch vom Land bereitgestellt worden. Wenn nicht umgehend der Sanierungsplan beschlossen werde, so müsse man mit einer Rückforderung des Geldes rechnen.
Die Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes "Westlicher Stadtkern", die anschließend verabschiedet wurde, weist das Gebiet und den ersten Abschnitt der Sanierungsfläche in seinen Grenzen aus. Im Norden: Vom Nordwall, Ennester Weg, Windhauser Straße; im Westen: Vom Westwall, im Süden vom Südwall, Mühlengraben, Eisenbahnlinie Olpe-Attendorn, im Osten von der Straße am Zollstock, Mühlengraben, Ostwall, Gerbergraben, Hofestatt, Wasserstraße, Spindelsburggraben, Breite Techt, Torenkasten, Neumarkt, Klostergasse, Weingäßchen, Bieketurmstraße, teils Truchsessgasse und Ennester Straße, Am kleinen Graben, Nordwall. Gleichzeitig werden in der Satzung die rechtlichen Folgen festgelegt, so zum Beispiel das Vorkaufsrecht der Stadt.
Quelle: Stadtarchiv Attendorn, Zeitungssammlung, Westfalenpost Nr. 120 vom 25.05.1973.
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