Besteuert wird das Halten von Hunden. Wer zahlt die Hundesteuer? Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Ein Hund 40,00 €
Zwei Hunde 55,00 € (je Hund)
Drei und mehr Hunde 70,00 € (je Hund)
Zwingersteuer 55,00 €
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Stadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck sowie fernmündlich oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Stadt Attendorn vorgenommen werden.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder anderweitig abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Attendorn bzw. schriftlich per Vordruck sowie fernmündlich oder persönlich beim Amt für Finanzen und Steuern der Stadt Attendorn vorgenommen werden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und der neue Hundehalter ist ggf. anzugeben.
Die Hundesteuermarken werden bei Anmeldung oder mit dem Steuerbescheid ausgegeben.
Landeshundegesetz (LHundG NRW) Hundesteuersatzung der Stadt Attendorn
Herr Trepels, Amt für Finanzen und Steuern
Telefon: 0 27 22 / 64 – 414
Telefax: 0 27 22 / 64 – 427
E- Mail: d_trepels@Rathaus.Attendorn.de
Ärztenotdienst für den Feiertag:
06. Apr. 2012
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