Attendorn.de

Bürgerinformation - Abfallentsorgungsgebühren

Zuständige Stelle:
Amt für Finanzen und Steuern
Stadtverwaltung Attendorn
Kölner Str. 12
57439 Attendorn
Telefon: 02722/64-0
Fax: 02722/64-421
Web: http://www.attendorn.de
E-Mail: stadt@attendorn.de
Besuchszeiten:
Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
Ansprechpartner:
Abfallservice der Stadt Attendorn
Zimmer: 308
Telefon: (02722) 64-446
Fax: (02722) 64-427
Internet:
E-Mail: stadt@attendorn.de
Weitere Infos:
Die Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Attendorn setzen sich aus
einer Grundgebühr (je Einwohner/Einwohnergleichwert) und einer
Zusatzgebühr (in Anspruch genommene Abfallbehälter) wie folgt
zusammen (ab 2012):

Grundgebühr je Einwohner/Einwohnergleichwert: 31.92 Euro/Jahr
Grundgebühr bei vollständig von der Biotonne befreiten
Anschlußpflichtigen je Einwohner/Einwohnergleichwert: 28,39
Euro/Jahr

Zusatzgebühr je Behälter/Jahr:

Restmülltonne:
240 l = 125,71 Euro
120 l = 64,28 Euro
80 l = 43,57 Euro

Biotonne:
240 l = 114,00 Euro
120 l = 58,57 Euro
80 l = 39,86 Euro

Papiertonne:
240 l = 10,65 Euro


Bei der Veranlagung der Grundgebühr bleiben das dritte und jedes
weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften
unberücksichtigt. Auf Antrag werden Personen, die sich überwiegend
nicht im Stadtgebiet aufhalten (Soldaten, Studenten, ...) nur zur
Hälfte des Grundgebührensatzes veranlagt.

Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen erhalten auf
Antrag für den erforderlichen Zeitraum zusätzliches Restmüllvolumen
für Windeln.
Stichworte: Abfallentsorgungsgebühren

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04./05. Feb. 2012

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