Bürgerinformation - Abfallentsorgungsgebühren
- Zuständige Stelle:
- Amt für Finanzen und Steuern
- Stadtverwaltung Attendorn
- Kölner Str. 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 02722/64-0
- Fax: 02722/64-421
- Web: http://www.attendorn.de
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Besuchszeiten:
- Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
- Ansprechpartner:
- Abfallservice der Stadt Attendorn
- Zimmer: 308
- Telefon: (02722) 64-446
- Fax: (02722) 64-427
- Internet:
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Weitere Infos:
- Die Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Attendorn setzen sich aus
einer Grundgebühr (je Einwohner/Einwohnergleichwert) und einer
Zusatzgebühr (in Anspruch genommene Abfallbehälter) wie folgt
zusammen (ab 2012):
Grundgebühr je Einwohner/Einwohnergleichwert: 31.92 Euro/Jahr
Grundgebühr bei vollständig von der Biotonne befreiten
Anschlußpflichtigen je Einwohner/Einwohnergleichwert: 28,39
Euro/Jahr
Zusatzgebühr je Behälter/Jahr:
Restmülltonne:
240 l = 125,71 Euro
120 l = 64,28 Euro
80 l = 43,57 Euro
Biotonne:
240 l = 114,00 Euro
120 l = 58,57 Euro
80 l = 39,86 Euro
Papiertonne:
240 l = 10,65 Euro
Bei der Veranlagung der Grundgebühr bleiben das dritte und jedes
weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften
unberücksichtigt. Auf Antrag werden Personen, die sich überwiegend
nicht im Stadtgebiet aufhalten (Soldaten, Studenten, ...) nur zur
Hälfte des Grundgebührensatzes veranlagt.
Haushalte mit Kleinkindern und pflegebedürftigen Personen erhalten auf
Antrag für den erforderlichen Zeitraum zusätzliches Restmüllvolumen
für Windeln.
Stichworte: Abfallentsorgungsgebühren