Bürgerinformation - Eheschließung
- Zuständige Stelle:
- Standesamt
- Stadtverwaltung Attendorn (Standesamt)
- Kölner Straße 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 02722/64-0
- Fax: 02722/64-400
- Web: http://www.attendorn.de
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Besuchszeiten:
- Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
- Ansprechpartner:
- Frau Bals, Frau Hammer, Frau Dähn
- Zimmer: 25, 23, 24
- Telefon: 64-121, 64-119, 64-120
- Fax: 64-400
- Internet:
- E-Mail: standesamt@attendorn.org
- Benötigte Unterlagen:
- Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine
Kinder:
- Personalausweis/Reisepass
- Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
- Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (Hauptwohnsitz)
Verlobte, die bereits verheiratet waren, müssen alle Vorehen und deren
Auflösung nachweisen bzw. angeben.
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist
auch das ausländische Eherecht zu beachten.
Haben die Verlobten gemeinsame Kinder, so sind hierüber weitere
Unterlagen erforderlich.
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden
und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann
nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
- Weitere Infos:
- Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist der Standesbeamte,
in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat;
bei mehreren Wohnsitzen (Haupt-, u. Nebenwohnsitze) können die
Verlobten unter mehreren zuständigen Standesbeamten wählen.
Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der
Ehefähigkeit der Verlobten und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Bei Auslandsberührung (mindestens ein Verlobter ist Ausländer) zwingt
das Internationale Privatrecht (EGBGB) den Standesbeamten zur
Anwendung des ausländischen Heimatrechtes des Verlobten, wo ggf. noch
über das deutsche Eheschließungsrecht hinaus weitere Ehehindernisse
auftreten können.
Kann zunächst nur einer der Verlobten zum Standesamt kommen, ist das
mit einer schriftlichen Vollmacht des anderen Verlobten möglich.
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie beim Standesamt.
- Weiterführende Links:
- Heiraten in Attendorn
Stichworte: Eheurkunde, Hochzeit, Trauung, Heirat, Eheschließung, Lebenspartnerschaft