Die Verwaltung einer Gemeinde wird auschließlich durch den Willen der
Bürgerschaft bestimmt. Da sich die Bürgerinnen und Bürger aber nicht selbst
um alle örtlichen Angelegenheiten kümmern können, wählen sie alle fünf Jahre
Frauen und Männer ihres Vertrauens und beauftragen sie, stellvertretend für
alle zu planen, zu entscheiden und zu handeln.
Mit dieser Vertretung der Bürgerschaft durch den Bürgermeister und den
Stadtrat wird dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der repräsentativen
Demokratie Rechnung getragen.
Die letzte Kommunalwahl fand am 30. August 2009 statt.
Ärztenotdienst für das Wochenende:
26./27. Mai. 2012
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