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Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Netzentwicklungsplan 2012

Zwei Hochspannungsmasten

Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit zur Stellungnahme

Die Hansestadt Attendorn weist darauf hin, dass die vier Übertragungsnetzbe-treiber von Strom (Amprion, TennT, 50Herz, TransetBW) den 2. Entwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) vorgelegt haben. Alle Bürger und Bürgerinnen haben die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor der endgültige Netzentwicklungsplan festgelegt wird.

Mit dem Entwurf des „Netzentwicklungsplan Strom 2012“ stellen die Übertragungsnetzbetreiber gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2022 beziehungsweise 2032 der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Der Netzentwicklungsplan beschreibt keine konkreten Trassenverläufe von Übertragungsleitungen, sondern er dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Das heißt, es werden Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen definiert sowie konkrete Empfehlungen für den Aus- und Neubau der Übertragungsnetze an Land in Deutschland gemäß den Detailanforderungen im § 12 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegeben.

Der „Netzentwicklungsplan Strom 2012“, das Begleitdokument der Bundesnetzagentur und der „Umweltbericht“ liegen vom 6. September 2012 bis zum 17. Oktober 2012 unter folgender Adresse aus: Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.

Die Auslegungsräume sind montags bis donnerstags jeweils von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Sämtliche Dokumente finden Sie darüber hinaus auch im Internet unter http://www.netzausbau.de.

Vom 06.09. bis 02.11.2012 besteht für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zum „Netzentwicklungsplan Strom 2012“ und zum „Umweltbericht“ zu äußern. Die Stellungnahme ist an die Bundesnetzagentur, Referat 613P, Stichwort: Netzentwicklungsplan/Umweltbericht, Postfach 80 01, 53105 Bonn oder per E-Mail an: nep-ub-2012@bundesnetzagentur.de zu richten.

Auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und Anregungen wird die Bundesnetzagentur nach Abschluss der Konsultation den endgültigen Netzentwicklungsplan darlegen. Der genehmigte Netzentwicklungsplan wird dann Grundlage für den eigentlichen Bundesbedarfsplan.

Weitere Informationen erteilt Annika Römelt (Tel. 02722/64-319, E-Mail a.roemelt@attendorn.org) von der Hansestadt Attendorn.

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