Die Grundschule Neu-Listernohl und die Sonnenschule sollen zu einem Grundschulverbund zusammengefasst werden.
Gemäß der Sitzungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2012 ist geplant, einen Grundschulverbund zu errichten. Die Sonnenschule soll die Stammschule werden, die Grundschule Neu-Listernohl ein Teilstandort.
Darüber hinaus plant die Verwaltung eine Informationsveranstaltung für den 28. September 2012 um 18.30 Uhr in der Stadthalle.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Sitzungsvorlage.
Nähere Informationen erteilen der Schuldezernent Klaus Hesener unter Tel. 02722/64-416 oder per E-Mail: k.hesener@attendorn.org, sowie der Schulamtsleiter Frank Burghaus unter Tel. 02722/64-224 und E-Mail: f.burghaus@attendorn.org.
Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen rund um das Thema Grundschulverbund.
Bereits seit mehr als 3 Jahren ist die Grundschule Neu-Listernohl aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen Gegenstand politischer Diskussionen. Der fortgeschriebene Schulentwicklungsplan, der am 29. März dieses Jahres in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Angelegenheiten des Denkmalschutzes vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Grundschule Neu-Listernohl dringender Handlungsbedarf besteht. Durch sinkende Schülerzahlen werde die Schule den Status der Eigenständigkeit verlieren und müsse daher zwingend als Teilstandort einer anderen, mindestens stabil zweizügigen Grundschule geführt oder aber aufgelöst werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung gemeinsam mit den Experten des Schulamtes für den Kreis Olpe sowie der Bezirksregierung Arnsberg intensiv geeignete Möglichkeiten zur Erhaltung des Schulstandortes Neu-Listernohl geprüft. Die Prüfung hat gezeigt, dass der Schulstandort Neu-Listernohl nur dann erhalten werden kann, wenn die Gemeinschaftsgrundschule Neu-Listernohl künftig zusammen mit der Kath. Grundschule Sonnenschule in einem Grundschulverbund geführt wird. Auf diese Weise kann an beiden Schulstandorten ein qualitativ hochwertiger Unterricht für alle Schüler/innen sichergestellt werden.
Weitergehende Informationen zur Thematik finden sich in der Sitzungsvorlage 107/2012 vom 20. August 2012 wieder, die den politischen Gremien aktuell zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt.
Insgesamt handelt es sich also um eine lange und intensiv vorbereitete Entscheidung, die zum Schuljahr 2013/14 – also erst in rund einem Jahr – umgesetzt werden soll. Damit besteht ausreichend Zeit, die für den Grundschulverbund erforderlichen Umsetzungsschritte vorzubereiten. Vor dem Hintergrund von zukünftig zwei Schulstandorten gehört dazu auch die gemeinsame Entwicklung eines neuen pädagogischen Konzeptes unter Beteiligung aller Betroffenen, wobei selbstverständlich auf die bewährten Konzepte beider Schulen zurückgegriffen werden kann.
Eine solche Verzögerung wäre nicht nur reiner Zeitverlust, sondern würde auch den Schulstandort Neu-Listernohl erheblich gefährden.
Wenn die unsichere Situation um die Zukunft des Schulstandortes Neu-Listernohl nicht möglichst schnell geklärt und beendet wird, wird dies viele Eltern im Einzugsgebiet der Schule wahrscheinlich dazu bewegen, ihr Kind an einer anderen Grundschule anzumelden. Damit besteht nach Auffassung von Schulexperten die akute Gefahr, dass schon im kommenden Schuljahr keine Eingangsklasse mehr gebildet werden kann. Das Ende des Schulstandortes wäre damit besiegelt.
Mit der Gründung des Grundschulverbundes zum kommenden Schuljahr geben wir den Eltern, Schülern und Lehrern eine neue Perspektive für den Schulstandort Neu-Listernohl und damit eine Planungssicherheit.
Es muss unser aller Interesse sein, unter dem Leitspruch "Kurze Wege für kurze Beine" Schulstandorte im Stadtgebiet möglichst lange zu erhalten!
Es liegt in der Natur der Sache, dass solch weitreichende Entscheidungen zunächst intensiv auf der schulrechtlichen Ebene vorbereitet werden müssen, bevor sie politisch beraten und entschieden werden können. Noch vor der vorgeschriebenen Veröffentlichung der politischen Beschlussvorlage wurden die Leitungen der Sonnenschule und der Grundschule Neu-Listernohl aber umfassend über den geplanten Grundschulverbund durch das Schulamt für den Kreis Olpe und die Verwaltung informiert. Es wurde abgesprochen, dass die Informationen zeitnah in die Schulgremien weitergegeben werden.
Da es sich um eine öffentliche Sitzungsvorlage handelt, hat die Presse, die diese Unterlagen zeitgleich erhält, darüber berichtet. Dass diese Berichterstattung in Teilen einer Information in den Klassenpflegschaftssitzungen zuvorkam, ist bedauerlich, war aber aufgrund der einzuhaltenden Einladungsformalien organisatorisch nicht anders zu gestalten.
Auch wenn ein entsprechender Wunsch der Eltern nachvollziehbar ist, so ist dennoch nicht möglich, dass sie über geplante Änderungen informiert werden, bevor diese der Politik zur Beratung und Entscheidung vorgelegt worden sind.
Klare Aussage: Ja!
Die Passage in der Sitzungsvorlage 107/2012 lautet hierzu: „Nach § 83 Abs. 2 SchulG NRW können Grundschulverbünde auch aus Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen gebildet werden. Bei einem Grundschulverbund aus Standorten unterschiedlicher Schulart (Kath. Stamm-Grundschule, hier Sonnenschule, und Gemeinschafts-Teilstandort, hier Neu-Listernohl) müssen gemäß § 83 Abs. 3 SchulG NRW beide Schularten in der Schulleitung vertreten sein. Diese Voraussetzung ist bei der momentanen Schulleitung der Kath. Grundschule - Sonnenschule - erfüllt.“
Klare Antwort: Nein!
Es ist nicht beabsichtigt, Attendorner Schüler nach Neu-Listernohl zu fahren. Die dortigen Schülerzahlen reichen laut Schulentwicklungsplan aus, um mittelfristig Eingangsklassen bilden zu können. Wenn sich Eltern aber bewusst für diesen Standort entscheiden sollten, beispielsweise weil er verkehrstechnisch leichter erreicht werden kann, ist eine dortige Beschulung selbstverständlich möglich.
Die Problematik für die Schule besteht an anderer Stelle:
Durch die Neufassung des § 82 Abs. 2 Schulgesetz wird die Mindestgröße von Grundschulen neu geregelt. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz, welches voraussichtlich in den nächsten Wochen vom Landtag beschlossen wird, sieht vor, dass zukünftig Grundschulen mit weniger als 92 Schülern nicht mehr als eigenständige Schule, sondern nur noch als Teilstandort im Rahmen eines Grundschulverbundes geführt werden können.
Diese Mindestgröße wird in Neu-Listernohl schon im kommenden Schuljahr 2013/2014 unterschritten. Deshalb kann der Standort nur in einem Grundschulverbund weiter existieren.
Eine ganz wichtige Frage, denn letztlich geht es ausschließlich um das Wohl der Kinder. Durch einen Grundschulverbund wird sich die Qualität des Schulunterrichts an beiden Standorten nicht verschlechtern. Im Gegenteil – da der Verbund über ein gemeinsames Lehrerkollegium verfügt, ist man bei der Unterrichtserteilung deutlich flexibler und kann hierdurch insbesondere Unterrichtsausfälle vermeiden.
Darüber hinaus ergeben sich hervorragende Chancen für die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption – auch mit Blick auf die Inklusion. Hier können beide Schulen ihre erfolgreichen Ansätze einbringen und somit die Unterrichtsqualität an beiden Standorten weiter erhöhen. Das sichert nicht nur den Schulstandort Neu-Listernohl, sondern stärkt gleichzeitig auch die Sonnenschule nachhaltig in ihrem Bestand - eine klassische „Win-Win-Situation“!
Natürlich nicht! Die Sitzungsvorlage 107/2012 gibt lediglich zu bedenken, ggfls. über eine neue Namensgebung nachzudenken, um auch nach außen den Neustart des Grundschulverbundes zu dokumentieren. Ein neuer Name macht immer auch dann Sinn, wenn ansonsten (nur) eine der zusammengeführten Schulen ihren Namen aufgeben müsste. Da die GGS in Neu-Listernohl aber ohnehin keinen Namen hat, könnte der Name "Sonnenschule" sicher auch übernommen werden. Diese Entscheidung obliegt am Ende aber dem Stadtrat.
Sollten Sie noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet wurden, können Sie sich gerne mit dem Schuldezernenten Klaus Hesener oder dem Schulamtsleiter Frank Burghaus unter den o.a. Kontaktdaten in Verbindung setzen.
Ärztenotdienst für das Wochenende:
25./26. Mai 2013
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