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Aufhebung Vergnügungssteuer

Konfettiregen auf Publikum
(Foto: Harald Heseler, www.hahefo.de)

Die Stadt Attendorn bittet zum Tanz...

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Attendorn die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gewerblicher Art aufgehoben.

Während bisher die Veranstaltungen, die durch die gemeinnützigen Vereine durchgeführt wurden, ohnehin von der Vergnügungssteuer befreit waren, dürfen nun auch private „Partymacher“ aufatmen. Noch bis zum Ende des Jahres 2011 mussten Veranstalter bis zu 22 % des Eintrittsgeldes durch die Vergnügungssteuer für gewerbliche Tanzveranstaltungen abführen. In Folge dessen ist die Zahl der Veranstaltungen aufgrund der stetig steigenden Kosten der Veranstalter stark zurückgegangen.

Attendorns Kämmerer Klaus Hesener stellte fest, dass das Steueraufkommen der Tanzveranstaltungen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem zugrunde liegenden Verwaltungsaufwand stehe. Mit der Aufhebung der Steuer möchte Bürgermeister Wolfgang Hilleke sicherstellen, dass in der Stadt Attendorn auch zukünftig ein attraktives Kulturangebot geschaffen wird.

Weitere Informationen erteilt Herr Burghaus vom Amt für Finanzen und Steuern der Stadt Attendorn, Tel. 02722/64-405, E-Mail h.burghaus@attendorn.org.

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