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Sachstand Dichtheitsprüfung

Grafik eines Hauses mit Abwasserleitungen

Infos auf dieser Homepage

Beim Thema „Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen“ gibt es neue Informationen.

Der Umweltausschuss des Landtages hat am 14.12.2011 mit den Stimmen der Landtags-Fraktionen der FDP, der Linken und der CDU mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) auszusetzen.

Umweltminister Remmel kündigte an, dass im Januar 2012 ein Gesetzentwurf zur Änderung des § 61a LWG NRW vorgelegt werden soll. In dem Gesetzentwurf soll auch der Erlass einer Rechtsverordnung, die mit Zustimmung des Landtages erlassen werden soll, vorgesehen werden. Mit dieser Rechtsverordnung soll in allen Punkten Klarheit geschaffen werden.

Aus diesem Grund wird Bürgermeister Wolfgang Hilleke vorerst davon absehen, Grundstückseigentümer, welche die Frist zur Durchführung der Dichtheitsprüfung nach den Dichtheitsprüfungssatzungen der Stadt Attendorn nicht einhalten, aufzufordern, ihrer Pflicht nachzukommen.

Nähers zum Sachstand zu § 61a LWG NRW und zahlreiche weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen finden interessierte Grundstückseigentümer hier:

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