Kommunen können Sendeanlagen rechtlich nicht verhindern, weil Mobilfunkmasten unter zehn Metern Höhe keine Baugenehmigung benötigen. Auch die bundesweite Freiwillige Vereinbarung zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern räumt nicht wirklich eine größere Mitsprache bei der Standortsuche ein, weil die Betreiber die Sendeanlagen auch gegen den Willen der Kommunen errichten können und dies auch tun, sobald ein Hauseigentümer bereit ist, eine Antenne auf seinem Dach montieren zu lassen.
Insofern hängt der Erfolg des Attendorner Mobilfunkversorgungskonzepts entscheidend von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger ab. Mit Hilfe von Informationsbroschüren, die jeweils im Sommer 2003 und 2005 an alle rd. 12.000 Attendorner Haushalte verteilt wurden, wurden alle Attendorner gebeten, vor einer Vertragsunterzeichnung eingehend zu prüfen, inwieweit eine Antenne auf ihrem Grundstück, Haus oder auch Firmengebäude den Leitideen und Zielen des Attendorner Mobilfunkversorgungskonzeptes entspricht.
Die Informationsbroschüren mit dem Aufruf des Bürgermeisters stehen hier zum Download zur Verfügung:
Ärztenotdienst für das Wochenende:
11./12. Feb. 2012
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