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Bebauungsplan-Änderungsverfahren zur Stettiner Straße

Antennen auf dem Hochhaus Stettiner Straße

Das Hochhaus in der Stettiner Straße steht in einem besonderen Fokus und ist durch Aufrüstung der vorhandenen Anlagen oder Neuerrichtung Planungsgegenstand aller Mobilfunkbetreiber. Aus Betreibersicht ist es nahe liegend, auf dem Gebäude Anlagen aufzurüsten bzw. auszubauen, weil aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der uneingeschränkten Bereitschaft des Hauseigentümers, weitere Mietverträge abzuschließen, dieser Standort „einfach“ und kostengünstig zu realisieren ist. In dieser rein betriebswirtschaftlichen Logik und dem kommerziellen Interesse - und nicht in einer funktechnischen Unverzichtbarkeit dieses Standortes für die Netzplanung - liegt der eigentliche Grund, weshalb alle Betreiber auf diesem Gebäude Sendeanlagen errichten wollen.

Eine solche ungehemmte massive Errichtung weiterer Mobilfunkanlagen auf dem Gebäude Stettiner Straße 2 würde aber zu einer nicht hinnehmbaren Konzentration von Antennen an einem exponierten Ort in Attendorn führen (Antennenwald) und damit auf das gesamte bauliche (Wohn -) Umfeld eine gebietsunverträgliche Dominanz ausüben. Dies ist mit der Wahrung des Ortsbildes unvereinbar, weil das Gebäude aufgrund der topographischen Lage und seiner Geschossigkeit von weitem sichtbar ist. Außerdem würde sich die heute schon - bezogen auf das Stadtgebiet - überdurchschnittliche elektromagnetische Belastung im Wohnumfeld weiter deutlich und damit unzumutbar erhöhen.

Bislang wurde im Rahmen der Abstimmungsgespräche auf Grundlage der Freiwilligen Vereinbarung versucht, mit den Mobilfunkbetreibern alternative Standorte zu entwickeln. Dies hat mit der Firma Vodafone funktioniert, die auf die Errichtung einer UMTS-Sendeanlage schriftlich verzichtet hat. Auch O2 hat der Stadt nach langen Diskussionen eine alternative Netzplanung – ohne diesen Standort – vorgeschlagen. Dieses Angebot hat der Rat der Stadt mit Beschluss vom 5. September 2007 auch angenommen. Von diesem Angebot will das Unternehmen heute aber nichts mehr wissen. Vertreter von O2 behaupteten sogar in dem vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg und nun in Münster beim OVG anhängigen Verfahren, man habe der Stadt niemals derartige zustimmungsfähige Alternativplanungen vorgelegt! Im Urteil stellen die Richter deshalb auch fest, die Stadt habe sich „objektiv unvernünftig verhalten, als sie auf den Schriftwechsel und die Gespräche mit O2 vertraut habe“. Dass es also eher der Vernunft entspricht, der Betreiberseite zu misstrauen, ist für diese sicher kein positives Zeugnis!

Da die Freiwillige Vereinbarung somit – gerichtsanerkannt – wohl nicht das geeignete Mittel ist, um den städtischen Interessen im Rahmen des Netzausbaus genügend Geltung zu verschaffen und das Gebäude auch weiterhin im Interesse der Betreiber steht, wurde es deshalb zur Wahrung der vorhandenen städtebaulichen Ordnung und insbesondere zum Schutz der Wohnruhe dringend erforderlich, die nach aufwendigen Untersuchungen und Vorbereitungen letztlich abschlussreife 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4a „Schwalbenohl-Himmelsberg“ durchzuführen, um weitere Mobilfunkanlagen auf dem bereits stark belasteten, im B-Plan-Gebiet gelegenen Gebäude Stettiner Straße 2 zukünftig auszuschließen.

Hier finden Sie Dokumente zum Verfahren:

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